{
    "case_number": "CAC-ADREU-006225",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "dinse.eu"
    ],
    "case_administrator": "Tereza Bartošková (Case admin)",
    "complainant": [
        "Dinse GmbH ( )"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Robert Messerschmid (messerschmid.net)"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Die Beschwerdeführerin ist ein international tätiges Unternehmen für Schweißsysteme mit Sitz in Hamburg (Deutschland). Die Firma wurde 1954 gegründet und tritt unter dem Handelsnamen, der Geschäftsbezeichnung und dem Unternehmensnamen „Dinse“ auf dem Markt auf. Seit  Dezember 1971 ist sie als „Dinse G.m.b.H.“ im Handelsregister eingetragen.\r\n\r\nFür die Beschwerdeführerin sind mehrere nationale und europäische Marken „Dinse“ eingetragen. So ist die Beschwerdeführerin insbesondere Inhaberin der deutschen Wortmarke DINSE, RegisterNr. 830896 seit dem 21. Juli 1966, eingetragen am 16. März 1967. Desweiteren ist die Dinse GmbH Inhaberin der IR-Marken „DINSE“, Nr. 425704, registriert seit dem 24. September 1976 und „DINSE“, Nr. 811411, registriert seit dem 06. August 2003.\r\n\r\nDer Beschwerdegegner ist eine Privatperson, die gemäß Auskunft der EURid in Overath (Deutschland) wohnt. Die streitgegenständliche Domain „dinse.eu“ wurde\r\nam 07. April 2006 für den Beschwerdegegner registriert. Trotz Registrierung der streitgegenständlichen Domain zugunsten des Beschwerdegegners wird die Domain nicht benutzt. Ausweislich des Whois-Auszuges der Eurid-Datenbank wurde die Domain nach Registrierung am 07.April 2006 letztmalig am 03. August 2007 aktualisiert. Aktuell erfolgt bei Aufruf der Website allein eine Weiterleitung auf die Website der Registrierstelle uniteddomains AG",
    "other_legal_proceedings": "",
    "discussion_and_findings": "Jedermann kann gemäß Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 ein alternatives Streitbeilegungsverfahren anstrengen, wenn die Registrierung eines Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich im Sinne von Artikel 21 (EG) Nr. 874\/2004 ist.\r\n\r\nDa die Beschwerdeführerin geltend macht, dass die Registrierung des streitgegenständlichen Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich erfolgt ist und daher die Übertragung des Domainnamen beantragt, hat die Entscheidung der Schiedskommission nach den Bestimmungen des Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 zu erfolgen. Dieser setzt voraus, dass der \r\n\r\n\r\n(1) streitgegenständliche Domainname mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt\r\n\r\n\r\n(2) der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann oder diesen in böser Absicht registriert oder benutzt.\r\n\r\n\r\n1. Die Beschwerdeführerin kann sich zu Recht auf ihre oben angegebenen Markeneintragungen für den Begriff \"Dinse\" stützen. Sie hat den Nachweis der Rechteinhaberschaft durch die im Anlagenkonvolut BF 4 beigefügten Markenregisterauszügen erbracht. Diese Marken sind ältere Rechte im Sinne der VO (EG) 874\/2004.\r\n\r\n2. Eigene Rechte an der Bezeichnung \"Dinse\" oder berechtigte Interessen auf Seiten des Beschwerdegegners sind nicht ersichtlich.  Losgelöst davon handelt der Beschwerdegegner bösgläubig. Wie die Beschwerdeführerin feststellt und von dem Beschwerdegegner nicht bestritten wird, ist die zweijährige Benutzungsschonfrist des Artikel 21(3) b) ii) VO (EG) 874\/2004 abgelaufen. Es ist unstreitig, dass die Domain nicht mittels einer klassischen Internetpräsenz benutzt wird.  Der Beschwerdegegner hat keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, ob und in welcher Form eine weitergehende Nutzung beabsichtigt ist und insbesondere auch keine Belege für eine etwaig beabsichtigte Benutzung vorgebracht. Er hat sich vielmehr bereit erklärt, die Verwendung der Domain aufzugeben und die Domain auf die Beschwerdeführerin zu übertragen. Diese Erklärung kann hier nicht dazu führen, daß das vorliegende Verfahren ausgesetzt wird, da die Erklärung verspätet in dem bereits längst eröffneten Schiedsverfahren abgegeben wurde. Man wird die Erklärung aber dahingehend auslegen können, daß der Beschwerdegegner damit konkludent auch erklärt, eine relevante Nutzung der Domain nicht vornehmen zu wollen. \r\n\r\nDamit liegen die Voraussetzungen für die Annahme einer vermuteten Behinderungsabsicht vor. Diese Vermutung ist nicht widerlegt, auch nicht durch die verspätete Absichtserklärung des Beschwerdegegners. \r\n\r\nDa die Beschwerdeführerin mit Vorlage der Auszüge der Markenregisterauszüge glaubhaft gemacht hat, dass ihr Sitz innerhalb des Gemeinschaftsgebiets ist, erfüllt sie die Registrierungsvoraussetzungen des Art. 4(2) lit. b VO 733\/2002. Damit steht ihr gem. Art. 22(11) VO 874\/2004 der beantragte Anspruch auf Übertragung der Domain zu, weil die Registrierung spekulativ oder mißbräuchlich erfolgte.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname DINSE auf die Beschwerdeführerin übertragen wird",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2012-05-16 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.      Disputed domain name: dinse.eu\r\n\r\nII.     Country of the Complainant: Germany, country of the Respondent: Germany\r\n\r \nIII.    Date of registration of the domain name: 7 April 2006\r\n\r \nIV.    Rights relied on by the Complainant (Art. 21 (1) Regulation (EC) No 874\/2004) on which the Panel based its decision:\r\n        1.   word trademark dinse registered in Germany reg. no. 830896 applied for on 21 July 1966, registered on 16 March 1967 R-Marken \r\n        2.   word trademark „DINSE“, Nr. 425704, registered as an IR trademark on 24 September 1976\r  \n        3.   word trademark „DINSE“, Nr. 811411, registered as an IR trademark on 06 August 2003.\r\n\r \nV.    Response submitted: No\r\n\r\nVI.   Domain name is identical to the protected right\/s of the Complainant\r\n\r\nVIII. Bad faith of the Respondent (Art. 21 (3) Regulation (EC) No 874\/2004):\r\n\r\n        1. Why the Complainant considers the Respondent to have registered or use the domain name\/s in bad faith: no use within two years\r\n        2. How the Respondent rebuts the statements of the Complainant: none \r\n        3. Does the Panel consider the Respondent to have registered or use the domain name\/s in bad faith: Yes\r\n\r\nX.    Dispute Result: Transfer of the disputed domain name\n",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
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