{
    "case_number": "CAC-ADREU-006382",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "meva.eu"
    ],
    "case_administrator": "Lada Válková (Case admin)",
    "complainant": [
        "Ing. Michal Lapihuska (MEVA a.s.)"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Markus Jank"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin diverser Marken, beinhaltend das Zeichen „Meva“, insbesondere der tschechischen Wort-\/Bild-Marke Reg 153932 mit Priorität 22.05.1959, der tschechischen Wortmarke Nr. 219224 mit Priorität 05.06.1998, sowie der am 23.01.2006 registrierten CTM (Bildmarke) Nr. 004037859. Zudem ist die Beschwerdeführerin beim für sie zuständigen Handelsregister unter der Handelsfirma „MEVA a.s.“ seit 05.05.1992 registriert (Markenregisterauszüge gemäß Anlagen 3 - 6, Handelsregisterauszug gemäß Anlagen 1 und 2). \r\nSeit 1999 ist die Beschwerdeführerin darüber hinaus Inhaberin der Domain „meva.cz“ (whois-Datenbankauszug gemäß Anlage 9).\r\nDer Beschwerdegegner ist Inhaber der strittigen Domain „meva.eu“; die Domain wurde am 08.09.2011 registriert (EURid’s verificaiton). Der Beschwerdegegner hat die strittige Domain zum Verkauf angeboten bzw zur Anzeige von „sponsored links“ (Screenshots gemäß Anlagen 12 - 14).\r\nDer Begriff „meva“ bedeutet in katalanischer Sprache „meine“ (eigene Übersetzungsrecherche der Schiedskommission und Anlagen des Beschwerdegegners 4 - 8).\r\nRechte am Zeichen \"meva\", die nach nationalem Recht eines Mitgliedstaats oder\/und nach Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, hat der Beschwerdegegner nicht bescheinigt und auch nicht behauptet.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskommission sind keine anderen anhängigen oder abgesschlossenen Verfahren über den streitgegenständlichen Domainnamen \"meva.eu\" bekannt.",
    "discussion_and_findings": "1. Um im Streitbeilegungsverfahren zu obsiegen, muss die Beschwerdeführerin gem Art 21 Abs 1 der VO (EG) Nr. 874\/2004 bzw gemäß Artikel B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln darlegen, dass\r\n(i) der strittige Domainnamen mit einem Namen , für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch oder diesem verwechslungsfähig ähnlich ist UND\r\n(ii) der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann ODER\r\n(iii) diesen in böser Absicht registriert hat oder benutzt.\r\n\r\nBereits an dieser Stelle sei angemerkt, dass sich die Entscheidungskompetenz dieser Schiedskommission alleine innerhalb dieses abgesteckten Rahmens bewegt. Vertragliche Ansprüche oder darüber hinausgehende Einwendungen, welcher Form und Art auch immer, sind nur dann zu beachten, wenn diese Aspekte auf obige Vorgaben eine Auswirkung haben. Die vom Beschwerdegegner vorgetragenen Umstände im Zusammenhang mit Kaufanboten und dergleichen, haben auf die Beurteilung des Bestehens von Rechten im Sinne der obigen Aufzählung keinen Einfluss, weshalb darauf in diesem Verfahren auch nicht näher einzugehen war.\r\n\r\n2. Ausgehend von den vorgelegten Beweismitteln und dem Vortrag der Streitteile sowie der Spruchpraxis der ADR-Schiedskommissionen ist nach Ansicht dieser Schiedskommission der strittige Domainname mit den Marken und dem Unternehmenszeichen (Handelsfirma) der Beschwerdeführerin verwechselbar\/verwirrend ähnlich, in Bezug auf die tschechische Wortmarke Nr. 219224 mit Priorität 05.06.1998 sowie dem Handelsregistereintrag sogar ident (die TopLevelDomain hat bei der Identitätsprüfung, genauso wie der Zusatz der Gesellschaftsform, außer Betracht zu bleiben).\r\nDie Beschwerdeführerin stütz sich in ihrem Vortrag sowohl auf Markenrechte als auch auf den im Handelsregister eingetragenen Firmen-\/Handelsnamen, aus denen die Beschwerdeführerin zurecht Rechte abzuleiten vermag. Ausgehend von dieser Spruchpraxis ist nach Ansicht dieser Schiedskommission von der verwirrenden\/verwechselbaren Ähnlichkeit bzw sogar der Identität zwischen strittiger Domain und Marken bzw Handelsnamen der Beschwerdeführerin auszugehen.\r\n\r\n3. Aus den Vorträgen der Streitteile ergibt sich für die Schiedskommission auch kein Umstand, aus denen der Beschwerdegegner Rechte oder berechtigte Interessen am strittigen Domainnamen ableiten könnte. Alleine der Umstand, wonach der Begriff „meva“  aus einer katalanischen Übersetzung ins Deutsche „meine“ heißt, kann der Beschwerdegegner keine Rechte für sich gewinnen – im Gegenteil: Die Beschwerdeführerin hat Marken- und Firmenrechte an diesem Zeichen, in einer Sprache, in der der Begriff „meva“ keine Bedeutung hat. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner keine Rechte an diesem Zeichen eingeräumt und der Beschwerdeführer vermag von sich aus keine Rechte an diesem Zeichen darzutun. Die Schiedskommission ist daher der Ansicht, dass dem Beschwerdegegner an der strittigen Domain weder Rechte noch berechtigte Interessen zustehen\/zukommen.\r\n\r\n4. Einer weiteren Prüfung dahingehend, ob der strittige Domainname zudem auch noch bösgläubig registriert wurde oder benutzt wird, bedarf es nicht, weil Art 21 Abs 1 VO (EG) Nr. 874\/2004 bzw Artikel B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln entweder keine Rechte oder legitime Interessen einerseits oder Bösgläubigkeit andererseits fordert.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname MEVA auf den Beschwerdeführer übertragen wird",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2013-02-09 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.      Disputed domain name: meva.eu\r\n\r\nII.     Country of the Complainant: Czech Republic, country of the Respondent: Austria\r\n\r\nIII.    Date of registration of the domain name: 08.09.2011\r\n\r\nIV.    Rights relied on by the Complainant (Art. 21 (1) Regulation (EC) No 874\/2004) on which the Panel based its decision:\r\n        1.   Combined community trademark, reg. No. 004037859, for the term of 10 years, filed on 27 September 2004, registered on 23 January 2006 in respect of goods and services in classes 6, 9, 11\r\n        2.   Combined trademark registered in Czech Republic, reg. No.280220, for the term of 10 years, filed on 17. August 2005, registered on 19. April 2006 in respect of goods and services in classes 6, 7, 9, 10, 11, 35, 37, 39, 40, 42\r\n        3.   Word trademark registered in Czech Republic, reg. No. 219224, for the term of 10 years, filed on 5. June 1998, registered on 26. July 1999 in respect of goods and services in classes 6, 7, 10, 11, 35, 37, 3, 40, 42\r\n        4.   Combined trademark registered in Czech Republic, reg. No. 153932, for the term of 10 years, filed on 22. May 1959, registered on 17. August 1959 in respect of goods and services in classes 6 and 11\r\n        5.   business identifier: MEVA \r\n        6.   company name: MEVA a.s.\r\n        \r\nV.    Response submitted: Yes\r\n\r\nVI.   Domain name is identical and confusingly similar to the protected rights of the Complainant\r\n\r\nVII.  Rights or legitimate interests of the Respondent (Art. 21 (2) Regulation (EC) No 874\/2004):\r\n        1. No\r\n        2. Why: Respondent is neither able to show rights in the sign “meva” itself nor can the respondent derive rights from the Complainant or any other person who has rights in the sign “meva”.\r\n\r\nVIII. Other substantial facts the Panel considers relevant: The mere fact that the domain name “meva” has an ordinary meaning under catalan language (“mine”) does not give the respondent rights in the domain name at issue.\r\n\r\nIX.    Dispute Result: Transfer of the disputed domain name\r\n\r\nX.   Is Complainant eligible? Yes",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
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