{
    "case_number": "CAC-ADREU-006522",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "aig-investment.eu"
    ],
    "case_administrator": "Lada Válková (Case admin)",
    "complainant": [
        "American International Group Inc. (American International Group Inc.)"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Jia Gu"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Die Beschwerdeführerin ist ein US-amerikanischer Konzern auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie des Finanzinvestments. Sie ist vielen Jahren weltweit, einschließlich Europa, insbesondere auf dem Gebiet der Versicherungen, des Immobilienwesens sowie des Finanzmarktes tätig. \r\n\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin ist Inhaber von verschiedenen eingetragenen Markenrechten, insbesondere der Gemeinschaftsmarke Nr. 22780 „AIG“ für „Versicherungswesen, Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte“ in Klasse 36, Gemeinschaftsmarke Nr. 712479 „AIG“ für „Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Versicherungswesen“ in Klasse 36 sowie der deutschen Marke Nr. DE991974 „AIG“ für „Versicherungswesen“ in Klasse 36. Die Beschwerdeführerin bitte um Übertragung der Domain auf ihre englische Tochtergesellschaft IG Europe Limited, The AIG Building, 58 Fenchurch Street, EC3M 4AB London, United Kingdom.\r\n\r\nDer Beschwerdegegner ist Herr Jia Gu mit Adresse in Schwerin, Deutschland. Er meldete die steitgegenständliche Domain an und benutzte sie bis vor kurzer Zeit, z.B. am 25. März 2013, für „Finanzdienstleistungen, Werbung, finanzielle Finanzinvestmentdienstleistungen“, wobei er Dienstleistungen sowohl auf dem Gebiet der Finanzstrategie als auch des Immobilienwesens sowie allgemeiner Geschäftsdienstleistungen, Börsengeschäfte und anderer Dienstleistungen in Bezug auf Finanzen und Bankgeschäfte angeboten bzw. beworben hat. Zwischenzeitlich hat der Beschwerdegegner seine Webseite nicht mehr in Benutzung, jedoch befindet sie sich nach wie vor in seinem Zugriff, sodass eine zukünftige Aufnahme der Benutzung durch ihn selbst oder einem möglichen Dritten, welcher die Domain erwirbt, im Bereich des Finanz- und Versicherungswesens nicht ausgeschlossen werden kann.",
    "other_legal_proceedings": "Der Domainname aiginvestment.com war bereits Gegenstand eines NAF-Verfahrens, bei dem es zu einer Übertragung der Domain auf den Beschwerdeführer kam; NAF, American International Group, Inc. v. Traverito Traverito, Claim Number: FA0706001011737, http:\/\/domain.adrforum.com\/domains\/decisions\/1011737.htm",
    "discussion_and_findings": "Um im Streitbeilegungsverfahren zu obsiegen, muss die Beschwerdeführerin gem Art 21 Abs 1 der VO (EG) Nr. 874\/2004 bzw gemäß Artikel B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln darlegen, dass\r\n\r\n(i) der strittige Domainnamen mit einem Namen , für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch oder diesem verwechslungsfähig ähnlich ist UND\r\n\r\n(ii) der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann ODER\r\n\r\n(iii) diesen in böser Absicht registriert hat oder benutzt.\r\n\r\n\r\n\r\n1. Ausgehend von den vorgelegten Beweismitteln ist die Beschwerdeführerin Inhaberin verschiedener registrierter Markenrechte, u.a. der vorgenannten Gemeinschaftsmarkenrechte sowie der vorgenannten deutschen Markenregistrierung für „AIG“ im Hinblick auf verschiedene Finanz-, Immobilien- und Versicherungsdienstleistungen in der Klasse 36.\r\n\r\nDie vorgenannten Marken der Beschwerdeführerin beinhalten das Wort bzw. die Buchstaben „AIG“. Der streitgegenständliche Domainname enthält die identischen Buchstaben bzw. das identische Wort „AIG“ und kombiniert dieses mit nahezu beschreibenden Elementen wie z.B. das Wort „Investment“. Diese beschreibenden Zusätze haben keine Unterscheidungskraft aufweist. Die angesprochenen Verbraucher werden ihre Aufmerksamkeit ausschließlich auf den unterscheidungskräftigen Bestandteil „AIG“ richten und keinerlei Aufmerksamkeit dem nicht unterscheidungskräftigen Wortelement „Investment“ widmen. Folglich ist der streitgegenständliche Domainname mit den älteren Markenrechten der Beschwerdeführerin verwechselbar ähnlich. Die Schiedskommission folgt insofern auch den ähnlichen Überlegungen aus dem NAF-Verfahren American International Group, Inc. v. Traverito Traverito, Claim Number: FA0706001011737, http:\/\/domain.adrforum.com\/domains\/decisions\/1011737.htm\r\n\r\n2. Auf die Frage der Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners kommt es hier nicht an. Denn der Beschwerdegegner hat gemäß Artikel 21 (1) (a) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 keine Rechte oder sonstige legitime Interessen an dem streitgegenständlichen Domainnamen „aig-investmentment.eu“.\r\n\r\nFür die Frage der Gegen-Rechte oder legitimen Gegen-Interessen wäre der Beschwerdegegner darlegungs- und beweispflichtig gewesen. SoftAge Services GmbHv. Zheng Qingying, CAC 2929, <softage.eu>,; Security Center GmbH & Co. KG v. Zheng Qingying, CAC 2986, <terxon.eu>; The Game Group Plc v. First Internet Technology Ltd, CAC 4014, <game.eu>;  Rotary International v. Strake Bohumil, CAC 4757, <rotary.eu>; CharterLine Fuhrpark-Service GmbHv. fienna.com, CAC 4949, <buchbinder.eu>; GBO Design - Engineering v. Guidance International AB, CAC 4950, <gbo.eu>; PETROM SA v. Kurt Janusch, CAC 5087, <petrom.eu>. \r\n\r\nDieser Darlegungslast ist der Beschwerdegegner nicht nachgekommen. Er hat im gesamten Verfahren keine Stellungnahme abgegeben. Insoferrn bleibt nur die Würdigung des Vortrags der Beschwerdeführerin, aus der sich keine Anhaltspunkte für eine Schutzbedürftigkeit des Beschwerdegegners ergeben. Der Beschwerdegegner hat bis vor kurzem den Domainnamen „aig-investment.eu“ im Hinblick auf das Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Finanzen, ohne in einer Rechts- oder Vertragsbeziehung zur Beschwerdeführerin zu stehen. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner keine Rechte an diesem Zeichen eingeräumt und der Beschwerdeführer vermag von sich aus keine Rechte an diesem Zeichen darzutun. Die Schiedskommission ist daher der Ansicht, dass dem Beschwerdegegner an der strittigen Domain weder Rechte noch berechtigte Interessen zustehen\/zukommen.\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin bittet um Übertragung der Domain auf ihre englische Tochtergesellschaft. Auch wenn die Rechteinhaber mit Sitz außerhalb der Eu sich nicht am ADR-Verfahren beteiligen können, haben Schiedsrichter in der Vergangenheit akzeptiert, wenn die Übertragung auf eine Tochtergesellschaft mit Sitz in der EU gerichtet war (Rieke Corporation, Rieke Packaging Systems Limited v. World Online Endeavours, Ltd, CAC 4588, <rieke.eu>, Transfer; Colliers International Property Consultants Inc , Colliers CRE Plc v. Zheng Qingying, CAC 4955, <collierscre.eu>, Transfer) Insofern bestehen keine Bedenken gegen die Übertragung auf die englische Tochtergesellschaft.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß  der Domainname AIG-INVESTMENT.eu auf die englische Tochtergesellschaft der Beschwerdeführerin, IG Europe Limited, The AIG Building, 58 Fenchurch Street, EC3M 4AB London, United Kingdom übertragen wird",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2013-09-27 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.      Disputed domain name: aig-investment.eu \r\n\r\nII.     Country of the Complainant: USA, country of the Respondent: Germany\r\n\r\nIII.    Date of registration of the domain name: January 9, 2013\r\n\r\nIV.    Rights relied on by the Complainant (Art. 21 (1) Regulation (EC) No 874\/2004) on which the Panel based its decision:\r\n        1.   EU word trademark Nr. 22780 „AIG“ class 36 (\"insurance products, financial services\" \r\n\r\n2. EU word trademark Nr. 712479 „AIG“ class 36 (\"banking and financial services\")\r\n\r\n3. German word trademark Nr. DE991974 „AIG“ class 36 (\"insurance\") \r\n\r\nV.    Response submitted: No\r\n\r\nVI.   Domain name is confusingly similar\r\n\r\nVII.  Rights or legitimate interests of the Respondent (Art. 21 (2) Regulation (EC) No 874\/2004):\r\n        1. No\r\n        2. Why: (-)\r\n\r\nIX.   Other substantial facts the Panel considers relevant:\r\n\r\nX.    Dispute Result: Transfer of the disputed domain name\r\n\r\nXI.   Procedural factors the Panel considers relevant:\r\n\r\nXII.  [If transfer to Complainant] Is Complainant eligible? Yes",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
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