{
    "case_number": "CAC-ADREU-006895",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "guggenheim.eu"
    ],
    "case_administrator": "Lada Válková (Case admin)",
    "complainant": [
        "Max Guggenheim ( )"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Markus J."
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Der gegenständlichen Entscheidung liegt die Beschwerde von Herrn Max Guggenheim (Beschwerdeführer), die vom Tschechischen Schiedsgericht am 05.01.2015 bzw. berichtigt am 08.01.2015 in Empfang genommen wurde, zugrunde. Streitgegenständlich ist der Domainname \"guggenheim.eu\". \r\n\r\nDer Familienname des Beschwerdeführers lautet Guggenheim. \r\n\r\nDer Beschwerdeführer übt zudem seit mehreren Jahren eine unternehmerische Tätigkeit als freiberuflicher Übersetzer aus; im geschäftlichen Verkehr tritt er dabei im Rahmen seines Einzelunternehmens unter seinem Familiennamen und streitgegenständlichen Domainnamen \"Guggenheim\" auf.\r\n\r\nDer streitgegenständliche Domainname wurde am 09.04.2009 von Herrn Markus Jank (Beschwerdegegner) registriert (EURid verification concerning „guggenheim.eu“).\r\nDer strittige Domainname wurde zum Kauf angeboten.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskommission sind keine anderen anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren über den streigegenständlichen Domainnamen \"guggenheim.eu\" bekannt.",
    "discussion_and_findings": "1. Um im Streitbeilegungsverfahren zu obsiegen, muss der Beschwerdeführer gemäß Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 bzw. gemäß Art. B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln darlegen, dass\r\n• der strittige Domainnamen mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch oder diesem verwechslungsfähig ähnlich ist und, entweder\r\n• der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann oder\r\n• diesen in böser Absicht registriert hat oder benutzt.\r\n\r\n2. Ausgehend von den vorgelegten Beweismitteln und dem Vortrag des Beschwerdeführers sowie der Spruchpraxis der ADR-Schiedskommissionen ist nach Ansicht dieser Schiedskommission der strittige Domainname mit dem Familiennamen des Beschwerdeführers sowie dem von ihm im geschäftlichen Verkehr benutzten Unternehmenszeichen ident. Bei der Prüfung der Identität bzw. Ähnlichkeit hat die Top Level Domain außer Betracht zu bleiben.\r\n\r\n3. Aus den vorliegenden Unterlagen bzw. Behauptungen ergibt sich für die Schiedskommission auch kein Umstand, aus denen der Beschwerdegegner Rechte oder berechtigte Interessen am strittigen Domainnamen ableiten könnte. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner auch keine Rechte an diesem Zeichen eingeräumt bzw. hat der Beschwerdegegner auch keine Rechte am strittigen Domainnamen behauptet, im Gegenteil: Er hat überhaupt keine Beschwerdeerwiderung eingereicht, weshalb für die Schiedskommission kein Grund besteht, den Behauptungen des Beschwerdeführers nicht zu folgen. Die Schiedskommission ist daher der Ansicht, dass dem Beschwerdegegner an der strittigen Domain weder Rechte noch berechtigte Interessen zustehen\/zukommen.\r\n\r\n4. Einer weiteren Prüfung dahingehend, ob der strittige Domainname zudem auch noch bösgläubig registriert wurde oder benutzt wird, bedarf es nicht, weil Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 bzw. Art. l B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln entweder keine Rechte oder legitime Interessen einerseits oder Bösgläubigkeit andererseits fordert.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit Art. B12 (b) und (c) der ADR-Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, dass der Domainname GUGGENHEIM auf den Beschwerdeführer übertragen wird.",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2015-04-10 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.      Disputed domain name: guggenheim.eu\r\n\r\nII.     Country of the Complainant: Germany, country of the Respondent: Austria\r\n\r\nIII.    Date of registration of the domain name: 09 April 2009\r\n\r\nIV.    Rights relied on by the Complainant (Art. 21 (1) Regulation (EC) No 874\/2004) on which the Panel based its decision:    \r\n        business identifier: Guggenheim\r\n        family name: Guggenheim\r\n       \r\n\r\nV.    Response submitted: No\r\n\r\nVI.   Domain name is identical to the protected right\/s of the Complainant\r\n\r\nVII.  Rights or legitimate interests of the Respondent (Art. 21 (2) Regulation (EC) No. 874\/2004):\r\n        No\r\n     \r\nVIII. Bad faith of the Respondent (Art. 21 (3) Regulation (EC) No. 874\/2004):\r\n       Not relevant, because Art. 21 (2) fulfilled \r\n\r\nIX.   Other substantial facts the Panel considers relevant: No\r\n\r\nX.    Dispute Result: Transfer of the disputed domain name\r\n\r\nXI.   Procedural factors the Panel considers relevant: No\r\n\r\nXII.  Complainant eligible? Yes",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
}