{
    "case_number": "CAC-ADREU-007622",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "bause.eu"
    ],
    "case_administrator": "  Iveta Špiclová   (Czech Arbitration Court) (Case admin)",
    "complainant": [
        "Dr Manuel Bause ( )"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Domain Manager (Evolution Media e.U.)"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Der Beschwerdeführer begehrt die Übertragung des seit dem 8. Juni 2016 auf den Beschwerdegegner registrierten Domainnamens \"bause.eu\".",
    "other_legal_proceedings": "Dem Schiedsgericht sind keine anderen Verfahren die Domain bause.eu betreffend bekannt",
    "discussion_and_findings": "Ein Domainname kann im Alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) widerrufen oder übertragen werden, wenn er mit einem anderen Namen identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, wenn dieser Domainname a) von einem Domaininhaber registriert wurde, der selbst keinerlei Rechte oder berechtigten Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann, oder b) in böser Absicht registriert oder benutzt wird. \r\n\r\n1.\r\nAls solche Rechte, die eine Übertragung eines Domainnamens rechtfertigen können, kommen gemäß Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 genannten Rechte, nämlich nationale und Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen sowie auch - sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates geschützt sind - nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, Familiennamen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke, in Betracht. \r\nDer Beschwerdegegner hat keine Erwiderung eingereicht. Gemäß B10 der ADR-Regeln ist die Schiedskommission gemäß B10 (a) der ADR-Regeln gleichwohl aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen. Sie kann zudem die Fristversäumnis als Grund werten, die Ansprüche der anderen Partei anzuerkennen. Weiter ist die Schiedskommission gemäß B10 (b) der ADR-Regeln berechtigt, bei Säumnis einer Partei die von ihr für angemessen gehaltenen Schlüsse zu ziehen (vgl. ADR CAC No. 06741 - \"KREKELER\"). \r\n\r\n1.1 \r\nDer Beschwerdeführer führt den Familiennamen \"Bause\", der ihm ein Namensrecht im Sinne des § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und damit ein nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 nach dem einzelstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland geschütztes Recht gewährt. Der Familienname \"Bause\" ist - bis auf die Top-Level-Domain (dot)eu - mit dem Domainnamen identisch. Die Top-Level-Domain kann nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Schiedsgerichts allerdings bei der Bewertung der Identität bzw. verwirrenden Ähnlichkeit außer Betracht bleiben (vgl. ADR CAC No. 03207 - „ALLIANZ-ONLINE“; ADR CAC No. 04700 - „SHB“; ADR CAC No. 07041 - \"PREDICT\"), weshalb das Beschwerdepanel entscheidet, dass zwischen dem Domainnamen \"bause\" und dem Familiennamen des Beschwerdeführers Identität im Sinne des Art. 21 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 besteht. \r\n\r\n1.2\r\nDer Beschwerdegegner hat keine besseren Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen \"bause\" geltend gemacht. Solche Rechte oder Interessen sind auch nicht ersichtlich, weshalb der geltend gemachte Anspruch des Beschwerdeführers nicht unter Berufung auf Art. 21 Abs. 2 Verordnung (EG) 874\/2004 abzuweisen ist. \t\r\n\r\n1.3\r\nNach dem Wortlaut von Art. 21 Abs. 1 (a) und (b) Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 stehen eigene Rechte bzw. ein berechtigtes Interesse einerseits und die Bösgläubigkeit andererseits alternativ nebeneinander. Zur Übertragung des Domainnamens ist es daher - anders etwa unter der UDRP - ausreichend, wenn ein Recht oder berechtigtes Interesse des Beschwerdegegners an dem streitgegenständlichen Domainnamen nicht festgestellt wird. Auf die Frage der Bösgläubigkeit kommt es für die Entscheidung somit nicht mehr an. \r\n\r\n1.4\r\nNach Art. 22 Abs. 11 Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 kann ein Domainname auf den Beschwerdeführer übertragen werden, wenn die Schiedskommission zu der Auffassung gelangt, dass die Registrierung im Sinne von Art. 21 Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 spekulativ oder missbräuchlich ist und falls dieser die Registrierung des Domainnamens beantragt und die allgemeinen Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 2 (b) Verordnung (EG) Nr. 733\/2002 erfüllt. Beiden Voraussetzungen genügt der Beschwerdeführer, weshalb das Beschwerdepanel die Übertragung der Rechte an dem Domainnamen \"bause\" anordnet.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß \r\n\r\nder Domainname BAUSE.EU auf den Beschwerdeführer übertragen wird.",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2018-05-31 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.\tDisputed domain name: BAUSE\r\nII.\tCountry of the Complainant: GERMANY, country of the Respondent: AUSTRIA\r\nIII.\tDate of registration of the domain name: June 8, 2016\r\nIV.\tRights relied on by the Complainant (Art. 21 (1) Regulation (EC) No 874\/2004) on which the Panel based its decision: \r\nFAMILY NAME\r\nV.\tResponse Submitted: NO\r\nVI.\tDomain name is identical to the protected right of the Complainant.\r\nVII.\tRights or legitimate interests of the Respondent (Art. 21 (2) Regulation (EC) No 874\/2004):\t\r\n\t1. NO\t\r\n \t2. (-)\t\r\nVIII.\tBad faith of the Respondent (Art. 21 (3) Regulation (EC) No 874\/2004)\t\r\n\t(-)\r\nIX.\tOther substantial facts the Panel considers relevant: none.\r\nX.\tDispute Result: Transfer of the disputed domain name.\r\nXI.\tProcedural factors the Panel considers relevant: none.\r\nXII.\tIs Complainant eligible: YES",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
}