{
    "case_number": "CAC-ADREU-007644",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "first-search.eu"
    ],
    "case_administrator": "  Iveta Špiclová   (Czech Arbitration Court) (Case admin)",
    "complainant": [
        "Alexander Cimen (First Search Gesellschaft für Personalvermittlung GmbH)"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Pelin Tercan (First Search int. LLP)"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Der Beschwerdeführer firmiert unter dem Firmennamen „First Search Gesellschaft für Personalvermittlung GmbH“ und ist Inhaberin der Domain „firstsearch.de“. \r\n\r\nDer streitgegenständliche Domainname „first-search.eu\" ist mit dem Firmennamen des Beschwerdeführers verwechslungsfähig. \r\n\r\nDer Beschwerdegegner, dessen Firma aus dem Register gelöscht wurde, nutzt den Domainnamen nicht und reagierte auch nicht auf Kontaktversuche der Beschwerdeführerin. \r\n\r\nDer Beschwerdegegner hat keinerlei Stellungnahme im ADR-Verfahren abgegeben, sodass nach Abschnitt B10 der ADR-Regeln seitens der Schiedskommission ungeachtet der Säumnis einer der Parteien eine Entscheidung über die Beschwerde zu treffen ist und nach Abschnitt B10 a) die Schiedskommission den Umstand als Grund werten kann, die Ansprüche der anderen Partei anzuerkennen.Der Beschwerdegegner hat schließlich auch keine Beschwerdeerwiderung eingereicht.",
    "other_legal_proceedings": "Nach Kenntniss der Schiedskommission sind in der Sache keine weiteren Verfahren anhängig.",
    "discussion_and_findings": "I. Nach Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 bzw. gemäß Art. B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln muss der Beschwerdeführer darlegen, dass der strittige Domainnamen mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch oder diesem verwechslungsfähig ähnlich ist und, entweder \r\n•\tder Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann oder \r\n•\tdiesen in böser Absicht registriert oder benutzt hat. \r\n\r\nII. Als solche Rechte kommen die in Art. 10 Abs. 1 VO (EG) Nr. 874\/2004 genannten Rechte und damit auch nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen und Unternehmensnamen in Betracht. \r\n\r\nDie Beschwerdeführerin firmiert unter dem Namen „First Search Gesellschaft für Personalvermittlung GmbH“ welche ihr jedenfalls ein Namensrecht gewährt und damit ein nach Art. 10 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 874\/2004 geschütztes Recht ist. Das Namensrecht ist zudem in Art. 10 Abs. 1, Unterabs. 2 der VO (EG) Nr. 874\/2004 als ein solches Recht explizit erwähnt. \r\n\r\nDas ist von der Beschwerdegegnerin auch nicht bestritten worden, sie hat im Gegenteil gar keine Erwiderung vorgelegt. Gemäß B10 der ADR-Regeln ist die Schiedskommission gemäß (a) gleichwohl aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen. Sie kann zudem die Fristversäumnis als Grund werten, die Ansprüche der anderen Partei anzuerkennen. Weiter ist die Schiedskommission gemäß (b) dieser Regel berechtigt, bei Säumnis einer Partei die von der Schiedskommission für angemessen gehaltenen Schlüsse zu ziehen. \r\n\r\nDemgemäß entscheidet die Schiedskommission aufgrund der Säumnis des Beschwerdegegners, das gesamte Vorbringen des Beschwerdeführers als unbestritten zugrunde zu legen. \r\n\r\nFraglich ist letztlich, ob die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 1 VO 874\/2004 und Art. B 11 (d) (1) ADR Regeln erfüllt sind, ob also der Beschwerdegegnerin eigene Rechte an der streitgegenständlichen Domain zustehen und insbesondere wie sich hierzu die glaubhaft vorgetragene Löschung der Beschwerdegegnerin verhält.\r\n\r\nDie Kommission ist der Auffassung, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, welche eine ursprünglich rechtswidrige Registrierung der Domain für die Beschwerdegegnerin nahelegen würden. Fraglich ist dagegen, ob die gegenwärtig fortbestehende Registrierung trotz Erlöschens des Unternehmens eine unfaire Nutzung darstellt. Dabei ist zu würdigen, dass die gegenwärtige Registrierung eine Blockade der Domain darstellt, welche andere, interessierte Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs an der aktiven Nutzung der Domain hindert. Um eine Blockade der Domain zu verhindern, hätte die Beschwerdegegnerin die Domain löschen lassen können, bevor das Unternehmen selbst aufgelöst und aus dem Firmenregister gelöscht wurde. Dies hätte dazu geführt, dass diese Domain wieder verfügbar geworden wäre und hätte eben die Blockade vermieden, die nun zur Beschwerde führte.\r\n\r\nDie Schiedskommission verkennt nicht, dass grundsätzlich Art. 19 VERORDNUNG (EG) Nr. 874\/2004 vom 28. April 2004 eine spezielle Regelung für den vorliegenden Fall enthält und in Abs. 2 bestimmt:\r\n\r\n„(2)   Ist der Domäneninhaber ein Unternehmen, eine juristische oder natürliche Person oder eine Einrichtung, die sich während des Registrierungszeitraums in einem Insolvenzverfahren, in Abwicklung, Geschäftsauflösung, einem gerichtlichen Abwicklungsverfahren oder einem vergleichbaren Verfahren nach nationalem Recht befindet, so kann der gesetzliche Verwalter des Domäneninhabers unter Vorlage geeigneter Nachweise die Übertragung an den Erwerber der Rechte des Domäneninhabers beantragen. Ist bis zum Ablauf des Registrierungszeitraums keine Übertragung eingeleitet worden, wird der Domänenname für vierzig Kalendertage ausgesetzt und auf der Website des Registers bekannt gegeben. Innerhalb dieser Frist kann der gesetzliche Verwalter unter Vorlage geeigneter Nachweise die Registrierung des Domänennamens beantragen. Hat der Verwalter den Namen innerhalb der 40-Tage-Frist nicht registrieren lassen, so wird der Domänenname wieder für die allgemeine Registrierung zur Verfügung gestellt.“\r\n\r\nDamit ist die Domain nicht - wie von der Beschwerdeführerin offenbar angenommen - \"herrenlos\", sondern vielmehr Objekt eines gesetzlich vorgesehenen Regelverfahrens. Von diesem Regelverfahren abweichend kann ein Domainname im Alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) aber dann widerrufen oder übertragen werden, wenn er mit einem anderen Namen identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, wenn dieser Domainname a) von einem Domaininhaber registriert wurde, der selbst keinerlei Rechte oder berechtigten Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann, oder b) in böser Absicht registriert oder benutzt wird. Sinn und Zweck der Regelung des Art. 19 ist es nicht, eine Nutzung der Domain eines aufgelösten Unternehmens für den Registrierungszeitraum zu verhindern, sondern den Liquidatoren eines Unternehmens die Verwertung der Domain – gegebenenfalls zusammen mit weiteren Assets – zu ermöglichen. \r\n\r\nEine solche Intention ist aber vorliegend gerade nicht erkennbar, denn andernfalls hätte die Beschwerdegegnerin auf die Beschwerde erwidert. Es ist damit davon auszugehen, dass die Beschwerdegegnerin eine Verwertung der streitgegenständlichen Domain nicht bzw. nicht mehr in Erwägung zieht. Ist dem aber so, darf sie sich auch nicht auf Art. 19 Abs. 2 (Verordnung Nr. 874\/2004) berufen, denn dies käme einer Rechtsausübung gleich, welche nur den Zweck haben könnte, einem anderen Schaden – hier der Beschwerdeführerin durch die Blockade – zuzufügen. Vielmehr wäre es geboten, bei nicht mehr Fortbestehendem Interesse an einer Verwertung der Domain diese freizugeben um eine Blockade zu Lasten an der Domain interessierter Dritter zu verhindern. Die dennoch fortbestehende Registrierung der Domain erfolgt daher in böser Absicht.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß \r\n\r\nder Domainname FIRST-SEARCH.EU auf die Beschwerdeführerin übertragen wird.",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2018-07-19 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.      Disputed domain name: FIRST-SEARCH.EU\r\n\r\nII.     Country of the Complainant: Germany, country of the Respondent: United Kingdom.\r\n\r\nIII.    Date of registration of the domain name: 29 August 2013\r\n\r\nIV.    Rights relied on by the Complainant (Art. 21 (1) Regulation (EC) No 874\/2004) on which the Panel based its decision:\r\n     \r\n       unregistered trademark\r\n       company name\r\n     \r\nV.    Response submitted: No\r\n\r\nVI.   Domain name is confusingly similar to the protected rights of the Complainant\r\n\r\nVII.  Rights or legitimate interests of the Respondent (Art. 21 (2) Regulation (EC) No 874\/2004):\r\n        1. Yes\r\n\r\nVIII. Bad faith of the Respondent (Art. 21 (3) Regulation (EC) No 874\/2004):\r\n        1. Yes\r\n2. Why: The Respondent blocked the domain after going out of business without having the intent to liquidate the domain according to Art. 19 (2) Regulation (EC) No 874\/2004.\r\n   \r\n\r\nIX.   Other substantial facts the Panel considers relevant:\r\n\r\nX.    Dispute Result: Transfer of the disputed domain name.\r\n\r\nXI.   Procedural factors the Panel considers relevant:\r\n\r\nXII.  [If transfer to Complainant] Is Complainant eligible? Yes",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
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