{
    "case_number": "CAC-ADREU-007701",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "investinginchildren.eu"
    ],
    "case_administrator": "  Iveta Špiclová   (Czech Arbitration Court) (Case admin)",
    "complainant": [
        "Mr Nicholas John Gornall (Dartington Service Design Lab)"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Markus Freytag"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "EURID hat bestätigt, dass der Beschwerdegegner den verfahrensgegenständlichen Domainnamen am 13. September 2018 registriert hat.\r\n\r\nDie Sprache der Registrierungsvereinbarung ist Deutsch.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskommission sind keine andere anhängige oder abgeschlossene Verfahren über den verfahrensgegenständlichen Domainnamen bekannt.",
    "discussion_and_findings": "1. \r\nGemäß Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) 874\/2004 kann jedermann ein alternatives Streitbeilegungsverfahren anstrengen, wenn die Registrierung eines Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich im Sinne von Art. 21 Verordnung (EG) 874\/2004 ist oder wenn eine Entscheidung des Registers gegen die Verordnungen (EG) 874\/2004 und (EG) 733\/2002 verstößt.\r\n\r\nGegenstand des vorliegenden außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens ist ausschließlich die Frage, ob die Registrierung des streitgegenständlichen Domainnamens durch den Beschwerdegegner spekulativ oder missbräuchlich im Sinne des Art. 21 der Verordnung (EG) 874\/2004 erfolgt ist. Diese Bestimmung setzt voraus, dass der\r\n\r\n(a) streitgegenständliche Domainname mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt,\r\n\r\n(b) der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann,\r\n\r\n(c) oder diesen in böser Absicht registriert oder benutzt.\r\n\r\n2.\r\nVorliegend hat der Beschwerdegegner nicht auf die Beschwerde erwidert. Es stellt sich daher die Frage, wie diese Säumnis des Beschwerdegegners rechtlich zu würdigen ist.\r\n\r\nSoweit eine Partei es versäumt, frist- und formgerecht auf die Beschwerde zu erwidern, kann die Schiedskommission eine solche Säumnis bereits als Grund werten, die Ansprüche der anderen Partei anzuerkennen. Dies bestimmt Art. 22 Abs. 10 der Verordnung (EG) 874\/2004 (s. auch § B10 (a) der Regeln für die Alternative Streitbeilegung in .eu-Streitigkeiten – „ADR-Regeln“).\r\n\r\nDie Schiedskommission stellt zunächst fest, dass die durch das ADR-Zentrum angegebenen Kommunikationsdaten des Beschwerdegegners mit denen übereinstimmen, die sich aus der EURID Überprüfung ergeben. Weiterhin stellt die Schiedskommission fest, dass sich der Beschwerdegegner zu keinem Zeitpunkt an dem Verfahren beteiligt hat und darüber hinaus bei der Domainregistrierung falsche Kontaktdaten hinterlegt zu haben scheint. Vor diesem Hintergrund macht die Schiedskommission vorliegend von ihrer Befugnis gemäß Art. 22 Abs. 10 der Verordnung (EG) 874\/2004 Gebrauch und wertet die Säumnis des Beschwerdegegners als Anerkennung des durch die Beschwerdeführerin geltend gemachten Anspruchs auf Domainübertragung, ohne dass die Voraussetzungen des Anspruchs und deren Erfüllung näher zu prüfen wären. \r\n\r\n3. \r\nDie Beschwerdeführerin erfüllt die allgemeinen Registrierungsvoraussetzungen gemäß Art. 4 Abs. 2 (b) der Verordnung (EG) 733\/2002, da sie ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland hat. Damit steht ihr gemäß Art. 22 Abs. 11 der Verordnung 874\/2004 der beantrage Anspruch auf Übertragung der Domain zu.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname INVESTINGINCHILDREN.EU auf den Beschwerdeführer übertragen wird",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2019-02-15 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.      Disputed domain name: investinginchildren.eu\r\n\r\nII.     Country of the Complainant: Great Britain (UK), country of the Respondent: Germany\r\n\r\nIII.    Date of registration of the domain name: 13 September 201\r\n\r\nIV.    ---\r\n\r\nV.    Response submitted: No\r\n\r\nVI.   ---\r\n\r\nVII.  ---\r\n\r\nVIII. ---\r\n\r\nIX.   Other substantial facts the Panel considers relevant: \r\n\r\nAccording to Art. 22 (10) of Regulation 874\/2004 and §B12 (a) of the ADR-Rules the Panel and considers the Respondent's failure to submit any response or to participate in the proceedings as grounds to accept the Claimant's claims for transfer of the dispute domain name without proceeding to any substantial analysis of this case.\r\n\r\nSince the Claimant fulfills the elegibility criteria for registering an domain name under the .eu Top Level Domain, the Panel orders the disputed domain name be transferred to the Complainant.\r\n\r\nX.    Dispute Result: Transfer of the disputed domain name\r\n\r\nXI.   Procedural factors the Panel considers relevant: ---\r\n\r\nXII.  [If transfer to Complainant] Is Complainant eligible? Yes",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
}