{
    "case_number": "CAC-ADREU-008158",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [
        "expanscience.eu"
    ],
    "case_administrator": "  Iveta Špiclová   (Czech Arbitration Court) (Case admin)",
    "complainant": [
        "EXPANSCIENCE (EXPANSCIENCE)"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Samuel Matos"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Dieser Entscheidung liegt die Beschwerde der EXPANSCIENCE aus Frankreich gegen die Registrierung des Domainnamens <EXPANSCIENTE.EU> durch den Beschwergegner zugrunde.\r\n\r\nAusweislich der von EURID übermittelten Bestätigung hat der Beschwerdegegner den streigen Domainnamen am 18.04.2021 registriert. Die Sprache der Registrierungsvereinbarung ist Deutsch.\r\n\r\nDer Beschwerdegegner bietet den streitigen Domainnamen für 599 EUR über eine führende Domainhandelsplattform öffentlich zum Verkauf an. Der streitige Domainname leitet direkt auf die Angebotsseite weiter.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskommission sind keine anderen anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren über den streitigen Domainnamen bekannt.",
    "discussion_and_findings": "1.\r\nGemäß Art. 22 Abs. 1 VO (EG) Nr. 874\/2004 kann jedermann ein alternatives Streitbeilegungsverfahren anstrengen, wenn die Registrierung eines Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich im Sinne von Art. 21 VO (EG) Nr. 874\/2004 ist. Gegenstand des vorliegenden ADR-Verfahrens ist die Frage, ob die Registrierung des Domainnamens <EXPANSCIENCE.EU> durch den Beschwerdegegner spekulativ oder missbräuchlich im Sinne des Art. 21 VO (EG) Nr. 874\/2004 erfolgt ist.\r\n\r\nDiese Bestimmung setzt voraus,\r\n\r\n(a) dass der verfahrensgegenständliche Domainname mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt,\r\n\r\n(b) der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann, oder\r\n\r\n(c) diesen in böser Absicht registriert oder benutzt.\r\n\r\nAntwortet eine an dem alternativen Streitbeilegungsverfahren beteiligte Partei nicht innerhalb der festgesetzten Frist, kann dies als Anerkennung des Anspruchs der Gegenpartei gewertet werden. (s. Art. 22 Abs. 10 VO (EG) Nr. 874\/2004).\r\n\r\n2.\r\nDer streitige Domainname <EXPANSCIENCE.EU> ist nach Ansicht der Schiedskommission identisch mit einem anderen Namen, für den Rechte der Beschwerdeführerin bestehen, Art. 21 Abs. 1 VO (EG) Nr. 874\/2004.\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin hat durch Vorlage eines Markenauszugs nachgewiesen, dass sie Inhaberin der internationalen Wortmarke EXPANSCIENCE Nr. 282517 ist, die am 17.04.1964 für Waren in Klassen 1, 3, 5, 10, 21 mit Erstreckung in verschiedenen EU Mitgliedsstaaten, u.a. Deutschland, Österreich, Ungarn eingetragen worden ist. Eine eingetragene Marke ist gemäß Art. 10 Abs. 1 VO (EG) Nr. 874\/2004 ein \"früheres Recht\".\r\n\r\nDer streitige Domainname <EXPANSCIENCE.EU> ist identisch mit dieser Marke. Die Top-Level-Domain „.eu“ ist notwendiger Bestandteil eines „.eu“-Domainnamens. Ihr kommt daher nach allgemeiner Ansicht keine ähnlichkeits – oder identitätsausschließende Wirkung zu (vgl. statt vieler: ADR.eu Nr. 02832 – SABANCIHOLDING, ADR.eu Nr. 03991 – WESTFALENSTOFFE, ADR.eu Nr. 04759 – CYWORLD). \r\n\r\n3.\r\nNach Überzeugung der Schiedskommission hat der Beschwerdegegner den streitigen Domainnamen außerdem in böser Absicht gemäß Art. 21 Abs. 1 lit. b) VO (EG) Nr. 874\/2004 registriert und benutzt. Art. 21 Abs. 3 VO (EG) 874\/2004 konkretisiert das Vorliegen einer bösgläubigen Registrierung oder Benutzung anhand eines Katalogs von fünf Regelungsbeispielen.\r\n\r\nNach Regelungsbeispiel Art. 21 Abs. 3 lit. a) VO (EG) 874\/2004 liegt Bösgläubigkeit vor, wenn aus den Umständen ersichtlich wird, dass der Domänenname hauptsächlich deshalb registriert oder erworben wurde, um ihn an den Inhaber eines Namens, für den ein nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkanntes oder festgelegtes Recht besteht, oder an eine öffentliche Einrichtung zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen. Vorliegend ist unstreitig geblieben, dass der Domainname für einen Preis von 599 EUR zum Verkauf angeboten wurde. Dieser Preis liegt deutlich über den Kosten, die der Domaininhaber für die Registrierung und Aufrechterhaltung des streitigen Domainnamens aufgebracht hat.\r\n\r\nEine Domain in Verkaufsabsicht zu registrieren ist allerdings nicht per se bösgläubig (vgl. CAC .EU Overview 2.0, Abschnitt V.6 m.w.N.). Jedoch spricht vorliegend die Gesamtschau aller Umstände, einschließlich der nachfolgend aufgeführten Umstände, nach Überzeugung der Schiedskommission dafür, insgesamt eine bösgläubige Registrierung und Benutzung anzunehmen:\r\n\r\n(a) Der Domainname wird nur dazu benutzt, das Verkaufsangebot zu bewerben; eine sonstige Benutzung findet nicht statt vgl. CAC .EU Overview 2.0, Abschnitt V.6 m.w.N.); soweit ersichtlich hat auch in der Vergangenheit keine anderweitige Benutzung stattgefunden;\r\n\r\n(b) der Domainname ist identisch mit der Firma und der Marke der Beschwerdeführerin. Der Schiedskommission liegen umgekhert keine Nachweise vor, dass zwischen dem Beschwerdegegner und dem registrierten Domainnamen eine irgendwie geartete Verbindung besteht (vgl. Art. 21 Abs. 3 lit. e) VO (EG) 874\/2004). Eine solche Verbindung ist auch nicht ersichtlich;\r\n\r\n(c) der Beschwerdegegner hat sich nicht zur Sache eingelassen und insbesondere keinen Begründung für eine gutbläubige Benutzung oder Registrierung dargelegt;\r\n\r\n(d) der Beschwerdegegner hat bei der Registrierung des streitigen Domainnamens keine vollständigen Kontaktdaten angegeben, und die angegebenen Daten waren unzutreffend. So hat er das Wohnsitzland mit Afganistan angegeben, obwohl er in Portugal wohnhaft ist.\r\n\r\nDa Art. 21 Abs. 1 VO (EG) Nr. 874\/2004 entweder das Fehlen von Rechten oder berechtigten Interessen auf Seiten oder eine Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners verlangt, reicht es für die Begründetheit der Beschwerde aus, wenn eines dieser beiden alternativen Tatbestandsmerkmale erfüllt ist. Vorliegend hat die Schiedskommission die Bösgläubigkeit gemäß Art. 21 Abs. 1 (b) VO (EG) Nr. 874\/2004 festgestellt. Eine Prüfung des Rechts oder berechtigten Interesses (Art. 21 Abs. 1 (a) VO (EG) Nr. 874\/2004) kann daher unterbleiben.\r\n\r\n4.\r\nDie Beschwerdeführerin ist eine juristische Person, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft, nämlich in Frankreich hat und damit befugt ist, einen .eu Domainnamen zu registrieren (s. Art. 4 Abs. 2 lit. b (i) VO (EG) 733\/2002).",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, dass der Domainname EXPANSCIENCE.EU auf die Beschwerdeführerin übertragen wird",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2021-08-09 00:00:00",
    "informal_english_translation": "I.      Disputed domain name: EXPANSCIENCE.EU\r\nII.     Country of the Complainant: France; country of the Respondent: Portugal\r\nIII.    Date of registration of the domain name: 18 April 2021 \r\nIV.    Rights relied on by the Complainant (Art. 21 (1) Regulation (EC) No 874\/2004) on which the Panel based its decision: International word trademark registered amongst others for DE, AT, HU, reg. No. 282517 for the term EXPANSCIENCE, registered on 17 April  1964 in respect of goods and services in classes 1, 3, 5, 10, 21\r\nV.    Response submitted: No\r\nVI.   Domain name is identical to the protected right of the Complainant\r\nVII. Bad faith of the Respondent (Art. 21 (3) Regulation (EC) No 874\/2004):\r\n        1. No\r\n        2. Why: Offer for sale at 599 EUR; no propper use of the domain name (redirecting to sales offer); domain name identical to distinctive trademark; no respone to complaint with indication of rights, legitimate interests or good faith use; incomplete and false contact data.\r\nVIII.    Dispute Result: Transfer of the disputed domain name\r\nIX.  Is Complainant eligible? Yes",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
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