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    "case_number": "CAC-ADREU-001559",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [],
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    "complainant": [],
    "complainant_representative": null,
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    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Der Beschwerdegegner hat im Rahmen der gestaffelten Registrierung Anträge auf Registrierung der EU-Domains BOOK, COMPUTER, CREDIT, CRUISES, DIET, DRUGS, FLIGHT, FLIGHTS, FOOD, GAMBLING, HEALTH, HOLIDAYS, MOBILE, PC, PHARMACY, REALESTATE, SEXY, SHOW, SPORTS, TICKET, TOUR, WIRELESS, INDUSTRY, HOMEPAGE, DIGITAL   gestellt und fristgerecht Unterlagen zum Nachweis älterer Rechte eingereicht. Er hat sich jeweils auf eine eingetragene deutsche Marke berufen.  EURid hat die Domains nach Prüfung für  den Beschwerdegegner registriert.\r\n\r\nDie Domain HOTELS wurde nicht für den Beschwerdegegner, sondern die Dieterle Konzepte GmbH Co KG eingetragen. Sie ist mittlerweile an einen Dritten übertragen worden.  \r\n\r\nDie Beschwerde wurde am 25. 5. 2006 eingereicht. Mit ihr beantragt der Beschwerdeführer, die EU-Domains Domains BOOK, COMPUTER, CREDIT, CRUISES, DIET, DRUGS, FLIGHT, FLIGHTS, FOOD, GAMBLING, HEALTH, HOLIDAYS, HOTELS, MOBILE, PC, PHARMACY, REALESTATE, SEXY, SHOW, SPORTS, TICKET, TOUR, WIRELESS, INDUSTRY, HOMEPAGE, DIGITAL  auf den Beschwerdeführer zu übertragen. \r\n\r\nDer Beschwerdegegner beantragt die Zurückweisung der Beschwerde und beantragt Feststellung, dass die Beschwerde bösgläubig angestrengt wurde und einen Missbrauch des Verfahrens darstellt.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskommission sind keine anhängigen oder bereits entschiedenen Verfahren bekannt, die die streitigen Domains betreffen.",
    "discussion_and_findings": "I.\tAntrag des Beschwerdeführers\r\n\r\n1.\tBOOK, COMPUTER, CREDIT, CRUISES, DIET, DRUGS, FLIGHT, FLIGHTS, FOOD, GAMBLING, HEALTH, HOLIDAYS, MOBILE, PC, PHARMACY, REALESTATE, SEXY, SHOW, SPORTS, TICKET, TOUR, WIRELESS, INDUSTRY, HOMEPAGE, DIGITAL.\r\n\r\nArt. 21 (1) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 regelt, dass ein Domainname aufgrund eines außergerichtlichen Verfahrens nur widerrufen werden kann, wenn er mit einem anderen Namen identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, darunter die in Art. 10 (1) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 genannten Rechte, und \r\n\r\nwenn dieser Domainname von einem Domaininhaber registriert wurde, der selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann, oder\r\n\r\nin böser Absicht registriert oder benutzt wird.\r\n\r\nVoraussetzung für einen Widerruf der Domains (und eine Übertragung auf den Beschwerdeführer gemäß Art. 22 (11) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004) ist danach zunächst, dass die für den Beschwerdeführer registrierten EU-Domains BOOK, COMPUTER, CREDIT, CRUISES, DIET, DRUGS, FLIGHT, FLIGHTS, FOOD, GAMBLING, HEALTH, HOLIDAYS, MOBILE, PC, PHARMACY, REALESTATE, SEXY, SHOW, SPORTS, TICKET, TOUR, WIRELESS, INDUSTRY, HOMEPAGE, DIGITAL  mit einem Namen identisch oder verwirrend ähnlich sind, an dem Rechte bestehen. \r\n\r\nDiese Formulierung kann nur so verstanden werden, dass eigene Rechte des Beschwerdeführers gemeint sind. Solche Rechte hat der Beschwerdeführer jedoch nicht geltend gemacht. Er behauptet nicht, dass ihm Rechte (etwa aus Marken, Handelsnamen, etc.) zustehen. Zwar ist ihm zuzugeben, dass der Katalog des Art. 10 (1) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004, auf den Art. 21 (1) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 verweist, nicht abschließend ist. Dies ergibt sich aus der Formulierung „..., darunter die in Art. 10 Absatz 1 genannten Rechte...“in Art. 21 (1) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004. Jedoch hat der Beschwerdeführer weder im Art. 10 (1) genannte noch diesen vergleichbare  Rechte geltend gemacht. Ein allgemeines Recht, sich im Wettbewerb um generische EU-Domains zu bewerben,  ist kein Recht im Sinne des Art. 21 (1). Ein solches Recht erfüllt schon nicht das geforderte Kriterium des „mit dem Domainnamen identischen oder verwirrend ähnlichen Namen“ in Art. 21(1). \r\n\r\nDem Beschwerdeführer fehlt es an einem eigenen Recht in Bezug auf sämtliche streitgegenständlichen Domains. Aus diesen Gründen kann zum einen offen bleiben, ob der Beschwerdegegner eigene Rechte oder berechtigte Interessen im Sinne des Art. 21 (1) a), (2) hat oder bösgläubig im  Sinne des Art. 21 (1) b), (3) ist, zum anderen, ob der Beschwerdegegner gegen seinen Registrierungsvertrag mit EURid verstößt und ob dies im Rahmen dieses Verfahrens überhaupt beachtlich wäre. \r\n\r\n\r\n2.\tHOTELS.\r\n\r\nDie Domain HOTELS wurde nicht für den Beschwerdegegner, sondern die Dieterle Konzepte GmbH Co KG eingetragen. Sie ist mittlerweile an einen Dritten übertragen worden. Die Beschwerde scheitert bzgl. der Domain HOTELS bereits daran, dass der Beschwerdeführer sich gegen den falschen Beschwerdegegner gewendet hat.\r\n\r\n\r\nII.\tAntrag des Beschwerdegegners\r\n\r\nDer Beschwerdeführer ist der Ansicht, er habe eigene Rechte an den streitgegenständlichen Domains und hat dies in zahlreichen Eingaben ausführlich geltend gemacht und begründet. Die Kommission folgt seiner Auffassung nicht, sieht jedoch keine Anhaltspunkte, dass die Beschwerde bösgläubig im Sinne des Abschnitt B12 (h) ADR-Regeln sein könnte.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß \r\n\r\ndie Beschwerde abgewiesen wird.",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2006-08-21 00:00:00",
    "informal_english_translation": "Complainant opposes the registration of the domains BOOK, COMPUTER, CREDIT, CRUISES, DIET, DRUGS, FLIGHT, FLIGHTS, FOOD, GAMBLING, HEALTH, HOLIDAYS, MOBILE, PC, PHARMACY, REALESTATE, SEXY, SHOW, SPORTS, TICKET, TOUR, WIRELESS, INDUSTRY, HOMEPAGE, DIGITAL and HOTELS in favour of the Respondent. He is of the opinion that the Respondent obtained the domains in bad faith in the Sunrise period and without own prior rights. Complainant claims transfer of the domains to himself. \r\n\r\nHowever, as Complainant fails to demonstrate own prior rights as provided in Art. 21 (1) Regulation 874\/2004, the Complaint is denied. With respect to the Domain HOTELS the Complaint is denied, because the Domain is not registered in favour of the Respondent.",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
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