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    "case_number": "CAC-ADREU-001693",
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    "factual_background": "Der gegenständlichen Entscheidung liegt eine Beschwerde der GASTRO JOBS EDV-Dienstleistungen GmbH gegen die Registrierung des Domainnamens „gastrojobs.eu“ durch den Beschwerdegegner, Herrn Manfred Theis, zugrunde. \r\n\r\nDie Beschwerdeführerin betreibt unter der Domain “gastrojobs.com”  einen Stellenmarkt für Arbeitsplätze in Gastronomie, Hotellerie und Tourismus. Sie ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke AT 197 539 “GASTROJOBS” mit der Priorität 17.04.2001, registriert beim Österreichischen Patentamt am 12.07.2001 auf die EUROJOBS Gesellschaft mbH, Siebensterngasse 21, A-1070 Wien (Beilage .\/B), der österreichischen Wortbildmarke AT 190 946 “GASTRO JOBS WIR BEWEGEN MENSCHEN” mit der Priorität 17.12.1999, registriert beim Österreichischen Patentamt am 19.09.2000 auf die EUROJOBS Gesellschaft mbH, Siebensterngasse 21, A-1070 Wien (Beilage .\/C), der international angemeldeten Wortbildmarke No. 757 315 “GASTRO JOBS WIR BEWEGEN MENSCHEN” mit der Priorität 17.12.1999 (AT 190 946), eingetragen in das Internationale Markenregister am 18.04.2001 auf die EUROJOBS Gesellschaft mbH, Siebensterngasse 21, A-1070 Wien sowie die aufgrund dieser Registrierung erteilten nationalen Markenrechte, insbesondere jenes in der Bundesrepublik Deutschland (Beilage .\/D). Die Beschwerdeführerin ist ferner Inhaberin der österreichischen Firma GASTRO JOBS EDV-Dienstleistungen GmbH, eingetragen in das österreichische Firmenbuch mit der Firmenbuchnummer FN 256897 s (Beilage .\/E), der Domain gastrojobs.at und der Domain gastrojobs.com.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskommission sind keine anderen Verfahren bekannt.",
    "discussion_and_findings": "Gemäß Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 kann von jedermann ein \r\nalternatives Streitbeilegungsverfahren angestrengt werden, wenn die Registrierung eines Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich im Sinne von Artikel 21 (EG) Nr. 874\/2004 ist. \r\n\r\nGegenstand des vorliegenden außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens ist \r\nausschließlich die Frage, ob die Registrierung des streitgegenständlichen Domainnamens durch den Beschwerdegegner spekulativ und\/oder missbräuchlich im Sinne der Regeln erfolgt ist. Dies setzt voraus, dass der \r\n\r\n (1)  streitgegenständliche Domainname mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt \r\n(2)  der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann \r\n(3)  oder diesen in böser Absicht registriert oder benutzt. \r\n\r\nI. Der Domainname “gastrojobs.eu” ist identisch mit der  der österreichischen Wortmarke AT 197 539 “GASTROJOBS”, die mit Priorität vom 17.04.2001 für die Beschwerdeführerin eingetragen wurde. Die Marke „GASTROJOBS“ ist abgesehen der Top-Level-Domain „eu“ mit dem streitgegenständlichen Domainnamen „gastrojobs.eu“ identisch. Bei der Prüfung der Identität bzw. verwirrenden Ähnlichkeit des Domainnamens und der Marke der Beschwerdeführerin im Sinne der Regeln ist allein auf die Second-Level-Domain abzustellen, da die Top-Level-Domain „.eu“ aufgrund ihrer vom Verkehr erkannten Bedeutung als notwendiger Bestandteil eines Domainnamens bei der vergleichenden Gegenüberstellung steht der Annahme einer Übereinstimmung zwischen Marke und dem Domainnamen außer Betracht bleibt. \r\n\r\nDas Schiedsgericht geht daher davon aus, dass die erforderliche Identität zwischen der Marke der Beschwerdeführerin „GASTROJOBS“ und dem streitgegenständlichen Domainnamen „gastrojobs.eu” besteht. \r\n\r\nII.  Recht oder berechtigtes Interesse an dem Domainnamen \r\nEin Anspruch auf Übertragung des Domainnamens setzt ferner voraus, dass sich der \r\nDomaininhaber auf keine eigenen Rechte oder eigene, berechtigte Interessen an dem Domainnamen berufen kann. Dies ist hier fraglich, denn der Domaininhaber verwendet die Domain im Zeitpunkt der Entscheidung für eine Plattform zur Vermittlung von Stellen im Gastronomiebereich. Diese Nutzung kann grundsätzlich geeignet sein, ein berechtigtes Interesse an dem Domainnamen zu begründen. Ob dies tatsächlich der Fall ist kann hingegen hier dahinstehen, da mindestens die Benutzung der Domain bösgläubig ist: \r\n\r\nIII.  Bösgläubige Registrierung oder Benutzung \r\nDer von der Beschwerdeführerin geltende gemachte Anspruch auf Übertragung des \r\nstreitgegenständlichen Domainnamens ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, \r\ndass der Beschwerdegegner den Domainnamen „gastrojobs.eu“ in böser Absicht benutzt.\r\n\r\nDer Beschwerdegegner betreibt gegenwärtig unter der Domain “gastrojobs.eu” eine inhaltlich mit dem Angebot der Beschwerdeführerin unter “gastrojobs.com” nahezu identische Plattform. \r\n\r\nDamit ist es für das Schiedsgericht evident, dass der Domainnamen “gastrojob.eu” vom Domaininhaber absichtlich und aus Gewinnstreben benutzt wird, um Internetnutzer, unter Ausnutzung der Vewechslungsfähigkeit mit der Internetpräsenz der Beschwerdeführerin unter “gastrojobs.com”, irrezuführen, Art. 21, 3) d) Verordnung (EG) Nr. 874\/2004, 11 f) der Regeln.  Die Benutzung des Domainnamens “gastrojobs.eu” erfolgt damit bösgläubig.\r\n\r\n\r\nEntscheidung \r\nAus den vorgenannten Erwägungen sowie im Einklang mit § B12 (b) der Regeln \r\nverfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname “gastrojobs.eu” auf die Beschwerdeführerin übertragen wird.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß \r\n\r\n\r\nder Domainname GASTROJOBS auf den Beschwerdeführer übertragen wird.",
    "panelists": [
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    "date_of_panel_decision": "2006-10-08 00:00:00",
    "informal_english_translation": "The Complainant claimed that the Respondent has no rights or \r\nlegitimate interest in the domain name in dispute, that it has \r\nregistered the disputed domain name in bad faith and that the domain \r\nname at issue is identical with the Complainants registered \r\ntrademarks. \r\n\r\nThe Respondent did not submit a Response. \r\n\r\nThe Panel held, that the domain name at issue is identical, at least \r\nconfusingly similar, to the Complainants trademarks and that the Respondent had no rights or legitimate interest in the domain name and uses it in bad faith accordingly Art. 21, 3) d) (EC) Nr. 874\/2004\r\n\r\nTherefore the Panel orders that the domain name \"gastrojobs.eu\" be \r\ntransferred to the Complainant.",
    "decision_domains": [],
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