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    "case_number": "CAC-ADREU-003016",
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    "factual_background": "1.   SEK Budapest Kft ist eine juristische Person und gehört zur 1892 gegründeten Institución Internacional SEK. Die San Estanislao de Kostka-Schulen haben ihren Ursprung Ende des 19. Jh. und wirken bis heute fort. \r\n\r\nDie Institución Internacional SEK ist Mitglied der internationalen Organisationen für das Bildungswesen: International Baccalaureate Organization, OMEP International, International Schools Association (ISA). \r\n\r\nDie Bezeichnung „Institución Internacional SEK“ wird durch die zahlreichen Kennzeichnungen gewerblich geschützt. Das Wort SEK ist in Ungarn, Chile, Großbritannien und Nordirland, Vereinigten Staaten, Griechenland, Schweden, Norwegen, Finnland, Japan, Portugal und in Venezuela markenrechtlich geschützt. Es bestehen die Domainnamen sek.net, sekchile.com, sekpacifico.com, sekparaguay.net, seklasamericas.com, sekcostarica.com, bocaprep.net, sekmexico.com, sekquito.com, sekguayaquil.com, sekhoutbay.org, sekhelderberg.org, sek.hu, uisek.cl, uisek.edu.ec, usek.es, sek.edu, sekmail.com, sek.cc, sekchat.com.\r\n\r\nAm 27. Juni 2005 erfolgt die Useranmeldung bei EuroDNS zugunsten der Organización SEK Budapest KFT. Die Anmeldung der Domäne www.sek.eu erfolgte durch EuroDNS am 23. November 2005. \r\n\r\nAm 7. Dezember 2005 gehen schließlich verschiedene Anmeldungen gleichzeitig ein und die Domäne wird dem Unternehmen Insite AG zugeschlagen, gegen die Beschwerde gerichtet ist.\r\n\r\n2.   Die Beschwerdegegnerin ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft, die unter anderem die „Dienstleistungen aller Art“ und „Herstellung und den Vertrieb von Waren aller Art sowie deren Im- und Export“ zum Geschäftsgegenstand hat. \r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin ist Inhaberin der deutschen Wort-\/Bildmarke Nr. 39841168.9 „SEK“ mit Priorität vom 22.07.1998, die am 19.04.1999 in den Klassen 16, 25, 38 und 42 unter anderem für die Waren „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“ eingetragen wurde. Die Marke wird auch benutzt, da seit 2003 Artikel, die mit der Marke gekennzeichnet sind, produziert und im Internet vertrieben werden. \r\n\r\nDie mit dem streitgegenständlichen Domainnamen korrespondierende Marke „SEK“ wurde mit Datum vom 5. Mai 2003 an die CGS GmbH lizenziert, mit der die Beschwerdegegnerin im Bereich des Shopbetriebs im Internet zusammenarbeitet. \r\n\r\nDer Domainname wurde in Benutzungsabsicht registriert, um über einen mit der bereits 1997 im Namen der Beschwerdegegnerin eingetragenen Marke „SEK“ korrespondierenden Domainnamen zu verfügen. Die Beschwerdegegnerin hat den streitgegenständlichen Domainnamen registriert, um ihn in Verbindung mit dem Vertrieb von Polizeibedarf zu benutzen, und den Domainnamen seit Verfügbarkeit einer ersten Produktionsfassung des Onlineshops auch entsprechend benutzt. \r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin hat zeitnah nach der Registrierung des streitgegenständlichen Domainnamens im Frühsommer 2006 mit Vorbereitungen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzung begonnen.\r\nDie Nutzungsaufnahme erfolgte erst nach Ankündigung des alternativen Streitbeilegungsverfahrens, die Beschwerdegegnerin hat jedoch vor diesem Zeitpunkt nachweisbare Vorbereitungshandlungen getroffen. \r\n\r\nDie Beschwerdeführerin hatte zum Zeitpunkt der Domainregistrierung keinerlei Kenntnis von der Beschwerdeführerin, da diese im deutschsprachigen Raum gänzlich unbekannt ist. \r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin wurde bereits kurz nach ihrer Registrierung als Domaininhaberin des streitgegenständlichen Domainnamens von Dritten kontaktiert, die Kaufanfragen und Kaufangebote erfolgten zwischen April und September 2006. Erst nachdem die Beschwerdegegnerin von Dritten bezüglich des Verkaufs des Domainnamens kontaktiert wurde, wurde in diesem Zusammenhang eine Internetseite zum Abruf bereitgehalten, auf welcher der Domainname zusammen mit der korrespondierenden deutschen Marke „SEK“ zum Verkauf angeboten wurde.\r\n\r\n3.   Der Domainname SEK ist am 10. Juni 2006 für die Beschwerdegegnerin INSITE AG registriert worden. Der Domainname wird blockiert. \r\n\r\nDie Akte des Falls wurde an die ADR-Schiedskommission am 28. 12. 2006 überstellt, eine Entscheidung muss bis zum 18. Dezember 2007 an das Tschechische Schiedsgericht zugehen.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskomission sind keine weiteren anhängigen Verfahren in Bezug auf diesen Domainnamen bekannt.",
    "discussion_and_findings": "Gemäß Artikel B 11 (d) ADR-Regeln hat die Schiedskommission die Übertragung der Domain dann anzuordnen, wenn die Beschwerdeführerin Folgendes nachweist:    \r\n(1) In ADR-Verfahren, in denen die Beschwerdegegnerin Inhaber der Registrierung des .eu-Domainnamens ist, für den die Beschwerde eingereicht wurde: \r\n(i) dass der Domainname mit einem Namen identisch oder verwechselbar ist, für den Rechte bestehen, die nach nationalem Recht eines Mitgliedstaates und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, und, entweder \r\n(ii) der Domainname von der Beschwerdegegnerin ohne Rechte oder berechtigte Interessen an demselben registriert, oder \r\n(iii) der Domainname in bösgläubiger Absicht registriert wurde oder benutzt wird.    \r\n\r\nIm Konkreten ist die Beschwerdegegnerin Inhaber der strittigen Domain, weshalb die Voraussetzungen gem. Artikel B 11 (d) (1) (i) – (iii) ADR-Regeln zu prüfen sind:    \r\n\r\nA. identischer Domainname (Art. B 11 (d) (1) (i) der ADR-Regeln, Art. 21 (1) a) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004)\r\nDie Beschwerdeführerin hat glaubhaft gemacht, dass der Domainname “SEK.eu” verwirrend ähnelt der ungarischen Marke „SEK SAPIENTIA QUOD FACIENDUM FACIAM” Nr. 161860 – M 0002121 und „SEK SAPIENTIA QUOD FACIENDUM FACIAM” Nr. 148770 – M 9502961, die für die Beschwerdeführerin registriert sind und weiterhin der portugiesischen Marke „SEK SAPIENTIA QUOD FACIENDUM FACIAM UNIVERSIDAD INTERNACIONAL” Nr. 705996, der britischen Marke “COLEGIO INTERNACIONAL SEK – SAPIENTIA QUOD FACIEMDUM FACIAM” Nr. 2173416, “COLEGIO INTERNACIONAL SEK – SAPIENTIA QUOD FACIEMDUM FACIAM” Nr. 2184584, die für die Subjekte, die zu der „Institución Internacional SEK” gehören, registriert sind.\r\n\r\nDer Domainname SEK.eu ist identisch mit der schwedischen Marke “SEK” Nr. 322271, mit der finnischen Marke “SEK” Nr. 204490, mit den britischen Marken “SEK”  Nr. 2174291, “SEK”  Nr. 2145252, “SEK”  Nr. 2145247, “SEK” Nr. 1481402, “SEK” Nr. 1481401 und mit der griechischen Marke “SEK” Nr. 130488, die auch für die Subjekte die zu der „Institución Internacional SEK” gehören registriert sind.\r\n\r\nIm vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin glaubhaft gemacht, dass die Marken insbesondere für das Gebiet der Europäischen Union, sowie die weltweiten Internetdomänen der Institución Internacional SEK, als auch der Beschwerdeführerin zeugen. Der gegenwärtig an die Beschwerdegegnerin vergebene Domainname (www.sek.eu) offenkundig mit den Rechten der Beschwerdeführerin identisch ist.\r\n\r\nDamit wird der Rechtsgrund nach Art. B 11 (d) (i) der ADR-Verordnung für die Übertragung des Domainnamens erfüllt.\r\n\r\nB. kein berechtigtes Interesse der Beschwerdegegnerin (Art. B 11 (d) (1) (ii) der ADR-Regeln, Art. 21 (1) a), Art 21 (2) a) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004)\r\nDie Beschwerdeführerin hat glaubhaft gemacht, dass die Benutzung der Marke SEK in Verbindung mit der Firma Insite AG für Deutschland nicht gefunden werden konnte. Diese Behauptung hat die Beschwerdegegnerin weder verneint, noch hat sie jede andere Angabe dazu gebracht.\r\n\r\nWeil die Beschwerdegegnerin selbst offenbar nicht die Marke benutzt, konnte die Schiedskommission zur Schlussfolgerung kommen, dass ihr Verhalten zu „Cybersquatting” tendiert, weil insbesondere deswegen, dass die Marke durch der Beschwerdeführerin zum Verkauf angeboten wird, wobei diese Behauptung die Beschwerdegegner ausdrücklich bestätigt.\r\n\r\nObwohl die Beschwerdegegnerin glaubhaft gemacht hat, dass sie Inhaberin der deutschen Wort-\/Bildmarke Nr. 39841168.9 „SEK“ mit Priorität vom 22. Juli  1998, die am 19. April 1999 in den Klassen 16, 25, 38 und 42 unter anderem für die Waren „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“ eingetragen wurde, hat die Beschwerdegegnerin in ihrer Erwiderung bestätigt, dass die Nutzungsaufnahme zwar erst nach Ankündigung des alternativen Streitbeilegungsverfahrens erfolgte. \r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin hat nach ihrer eigenen Angaben erst im Frühsommer 2006 nachweisbare Vorbereitungshandlungen getroffen. Die Schiedskommission konnte durch den Abruf unter der SEK.de keinen Hinwies zur Beschwerdegegnerin finden, vielmehr erscheinen in 0,09 Sekunden 3.543 Funde, wobei vorrangig einen Hinweis auf „El Colegio Internacional SEK de Costa Rica“ abgerufen wurde. Man kann voraussetzen, das die Öffentlichkeit unter der Domäne SEK.eu vielmehr die Beschwerdeführerin und nicht die Beschwerdegegnerin finden will.\r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin ist deswegen, zumindest für die Schiedskommission nicht erweislich, nicht unter dem strittigen Domainnamen allgemein bekannt. Die Schiedskommission geht daher davon aus, dass die Beschwerdegegnerin ein Recht bzw. berechtigtes Interesse an der Registrierung des strittigen Domainnamens nicht ableiten kann, diesbezüglich hätte die Beschwerdegegnerin die Beweislast getroffen. \r\n\r\nDamit wird der Rechtsgrund nach Art. B 11 (1) (d) (ii) der ADR-Verordnung für die Übertragung des Domainnamens erfüllt.\r\n\r\nC. bösgläubige Registrierung des Domainnames (Art. B 11 (d) (1) (iii) der ADR-Regeln, Art. 21 (1) (a) (b) (3) (a) (b) der Verordnung (EG) 874\/2004)\r\nDie Beschwerdeführerin hat glaubhaft gemacht, dass die Beschwerdeführerin den Domainnamen www.sek.eu Dritten zum Verkauf anbietet. In dieser Zusammenhang hat die Beschwerdeführerin behauptet, dass es beim Besuch der Webadresse http:\/\/www.sek.eu ersichtlich wurde: “SEK.eu is for Sale, last offer: 125.000 EURO (including registered Trade Mark SEK) send your offerings to tbe@de.org” \r\n\r\nDiese Tatsache hat die Beschwerdegegnerin ausdrücklich in ihrer Erwiderung bestätigt. Sie hatte deswegen die von der Beschwerdeführerin behauptete Absicht des Verkaufes der Domäne gar nicht abgelehnt.\r\n\r\nNicht nur damit werden die vorrangigen Rechte und das berechtigte Interesse der Beschwerdeführerin gestört, weil das Angebot der Produkte unter der streitigen Domäne vielmehr auf die Produkte für die Polizei als für die Produkte, die mit der Marke SEK zusammenhängen, gerichtet wird.\r\n\r\nWie in der Erwiderung bestätigt, sollte die Beschwerdegegnerin die Produktion der Artikel (offenbar unter der Marke SEK) von der Lizenznehmerin der Beschwerdegegnerin, der CGS GmbH in Auftrag gegeben und dieser gegenüber abgerechnet, wobei die Artikel die mit der Marke seit 2003 gekennzeichnet sind, produziert und im Internet vertrieben werden können. \r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin hat jedoch nicht glaubhaft gemacht, dass diese lizenzierten Artikel unter der Homepage SEK.eu angeboten werden. Eine einzige Rechnung über die Produktion von mit der Marke gekennzeichneten Kleidungsstücken nebst Darstellung der Artikel, die die Beschwerdegegnerin als Beweis vorgelegt hat, konnte die Schiedskommission vom Gegenteil nicht überzeugen.\r\n\r\nEs wurde deshalb der Beschwerdeführerin Recht gegeben, dass das Gewinnstreben der Beschwerdegegnerin die bösgläubige Nutzung der Domain hinreichend begründet, indem die Beschwerdegegnerin ihre dominante Position als Markeninhaberin zur Zuteilung einer hoch bewerteten Domain in der einzigen Absicht nutzt, die Domain nach ihrer Zuteilung zu einem weit höheren Preis zu verkaufen und um aus der abschließenden Übertragung einen beträchtlichen Gewinn zu schlagen.\r\n\r\nDamit wird der Rechtsgrund nach Art. B 11 (1) (d) (iii) der ADR-Verordnung für die Übertragung des Domainnamens erfüllt.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß \r\n\r\nder Domainname SEK auf den Beschwerdeführer übertragen wird",
    "panelists": [
        null
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    "date_of_panel_decision": "2007-01-10 00:00:00",
    "informal_english_translation": "The company “SEK Budapest Kft” filed a complaint on Oktober 18, 2006 against a company „INSITE AG“ and requested the disputed domain name <SEK.eu> to be transferred to the Complainant. \r\n \r\nThe Panel finds that the domain name <SEK.eu> is confusingly similar within EU to the Hungarian trademarks „SEK SAPIENTIA QUOD FACIENDUM FACIAM” Nr. 161860 – M 0002121 und „SEK SAPIENTIA QUOD FACIENDUM FACIAM” Nr. 148770 – M 9502961 registered to the Complainant, belonging under the Institución Internacional SEK and to the Portuguese trademark “SEK SAPIENTIA QUOD FACIENDUM FACIAM UNIVERSIDAD INTERNACIONAL” Nr. 705996 and to the British trademarks “COLEGIO INTERNACIONAL SEK – SAPIENTIA QUOD FACIEMDUM FACIAM” Nr. 2173416, “COLEGIO INTERNACIONAL SEK – SAPIENTIA QUOD FACIEMDUM FACIAM” Nr. 2184584 registered to the other subjects belonging under the Institución Internacional SEK as well. \r\nThe domain name <SEK.eu> is identical within EU to the Swedish trademark “SEK” Nr. 322271, the Finnish trademark “SEK” Nr. 204490, the British trademarks “SEK”  Nr. 2174291, “SEK”  Nr. 2145252, “SEK”  Nr. 2145247, “SEK” Nr. 1481402, “SEK”  Nr. 1481401, the Greek trademark “SEK” Nr. 130488, registered to others subjects belonging also under the Institución Internacional SEK. \r\n\r\nFurthermore, the Panel finds that the domain name has been registered by the Respondent without rights or legitimate interest in the name and that the domain name has been registered or is being used in bad faith. \r\n \r\nAccordingly, the Panel orders the domain name <sek.eu> to be transferred to the Complainant.",
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