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    "case_number": "CAC-ADREU-003108",
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    "factual_background": "Der Beschwerdegegner, Herr Haong, ist bei EURID am 12.09.2006 als Inhaber der Domain www.sport1.eu registriert worden. Markenrechte des Beschwerdegegners an dem Domainnamen sport1.eu oder entsprechende Personen- oder Firmennamen sind nicht bekannt.\r\nBis zum heutigen Tage hat Herr Haong über die website www.sport1.eu keinerlei Inhalte angeboten. Nach eigenen Angaben beabsichtigt der Beschwerdegegner auch nicht, die Domain selbst gewerblich zu nutzen. Er bezeichnet sich selbst als Domainhändler und teilte dem Beschwerdeführer am 18.09.2006 mit, dass er für 20.000 Euro bereit sie, die Domain zu übertragen.\r\nDies ergibt sich aus dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Beschwerdeführerin.\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin ist Inhaberin der Sport 1 GmbH und seit dem 12.08.2003 unter der Firmenbezeichnung „Sport 1 GmbH“ unter der Nummer HRB 146495 im Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Darüber hinaus ist die Beschwerdeführerin auch Inhaberin des deutschen Domainnamens „sport1.de“, über den sie ein großes Sportportal betreibt, und Inhaberin der deutschen Wort- und Wort-\/Bildmarken  Nr. 39730211 „Sport1“ (Priorität 30.06.1997), 39735294 „Sport1“ (Priorität 25.07.1997) und 30012462 „Sport1“ (Priorität 18.02.2000) sowie der Gemeinschaftsmarkenanmeldungen Nr. 4821385 „Sport1“ (Priorität 09.01.2006) und 4822656 „Sport1“ (Priorität 09.01.2006).\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin beantragt, den Domainnamen gem. Art. 21 (1) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 zu widerrufen und auf die Beschwerdeführerin zu übertragen.",
    "other_legal_proceedings": "Der Schiedskommission sind keine anderen anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren über den streitgegenständlichen Domainnamen bekannt.",
    "discussion_and_findings": "Ein Domainname ist gem. Art. 21 (1) (EG) Nr. 874\/2004  zu widerrufen, wenn er von einem Domaininhaber registriert wurde, der selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen geltend machen kann (Art. 21 Abs. 1 a), Abs. 2 (EG) Nr. 874\/2004) oder wenn die Domain in böser Absicht registriert wurde (Art. 21 Abs. 1 (b) (EG) Nr. 874\/2004). \r\n\r\nRechte oder berechtigte Interessen des Beschwerdegegners sind nicht bekannt. Herr Haong hat es insbesondere versäumt, diese in einer Erwiderung darzulegen. Insbesondere hat der Beschwerdegegner die Domain nicht genutzt, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten, Art. 21 Abs. 2 a) (EG) Nr. 874\/2004.\r\n\r\nDer Beschwerdegegner bezeichnet sich selbst als „Domainhändler“. Er bringt damit klar zum Ausdruck, dass er die Domain gar nicht selber nutzen will, sonder sie lediglich registriert hat, um sie zu verkaufen. Eine gewerbliche Nutzung ist bis heute nicht erfolgt. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand der bösgläubigen Registrierung des Art. 21 Abs. 3 a) (EG) Nr. 874\/2004. Es handelt sich den Umständen nach um einen klassischen Fall des Domain-Grabbings.\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin kann durch die von ihr dargelegten Marken- und Kennzeichenrechte, sowie deren aktuelle gewerbliche Nutzung (s. Anlage BF 3) ein berechtigtes Interesse i.S.d. Art. 21 Abs. 2 a), b) (EG) Nr. 874\/2004 darlegen.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname SPORT1 auf den Beschwerdeführer übertragen wird",
    "panelists": [
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    "date_of_panel_decision": "2006-12-11 00:00:00",
    "informal_english_translation": "The Respondent has registered the domain in question as a domain trader and offered to sell the domain to the Complainant for 20000 Euro. It is open whether the Respondent can justify the registration of the domain on the basis of existing trademark rights or other name rights. The Complainant refers to several national and Europeans trademark rights on his behalf. The Panel holds that there is no legitimate right or interest which allows the Respondent to use the domain in question. The Panel therefore orders the transfer of the domain to the Complainant.",
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