{
    "case_number": "CAC-ADREU-004979",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [],
    "case_administrator": null,
    "complainant": [],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Die Streitteile haben eine Einigung dahingehnd getroffen, dass dieses Verfarhens durch Übertragung des strittigen Domainnamens auf den Beschwerdefürher beendet werden soll.\r\nMittels formularfremden Schriftverkehrs vom 2008-07-04 hat zunächst der Beschwerdeführer die Schiedskommission von dieser Einigung informiert. \r\nAuch der Beschwerdegegner hat mittels formularfremden Schriftverkehrs vom 2008-07-04 diese Vorgangsweise bestätigt und eine eigenhändig unterfertigte Erklärung vom 2008-07-04 übermittelt, aus der der beantragten Übertragung des strittigen Domainnamens zugestimmt wird.",
    "other_legal_proceedings": "Keine",
    "discussion_and_findings": "Aus den vorgelegten Dokumenten, insbesondere den wechselseitigen, übereinstimmenden Behauptungen in den formularfremden Schriftverkehren vom 2008-07-04 samt eigenhändig unterfertigter Erklärung des Beschwerdegegners vom 2008-07-04, ist der übereinstimmende Wille der Streitparteien klar dargelegt: Übertragung des strittigen Domainnamens auf den Beschwerdeführer, und zwar losgelöst von einer Prüfung dieses Falles in der Sache.\r\n\r\nWenngleich die ADR-Regeln eine derartige \"Formalentscheidung\" nicht ausdrücklich vorsehen, so ist doch die freie Parteiendisposition ein allgemein anerkannter Grundsatz der es Parteien stets ermöglicht, eine Einigung über die Streitsache zu treffen. Mit der im Konkreten getroffenen Entscheidung der Streitteile verzichtet insbesondere der Beschwerdegegner auf seine Einwendungen und anerkennt in der Sache die Behauptungen des Beschwerdeführers, weshalb die Schiedskommission auch die unten angeführte Entscheidung getroffen hat.\r\nDa die Parteien in ihren formularfremden Schriftverkehren auch ausdrücklich und übereinstimmend die Übertragung des strittigen Domainnamens begehrten, liegt auch kein Fall der Verfahrenseinstellung nach § A4 der Regeln vor, sondern vielmehr war die Schiedskommission zur unten angeführten Entscheidung berufen.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, dass der Domainname CONTINENTALAIR auf den Beschwerdeführer übertragen wird.",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2008-07-07 00:00:00",
    "informal_english_translation": "The parties reached an agreement as to the settlement of this proceeding by transferring the disputed domain name to the Complainant without discussion on the merits. The Respondent explicitly consents to this modus operandi.\r\nBecause of the fact, that the principle of party disposition is generally acknowledged, the panel accepted this settlement and orderd the transfer of the disputed domain name to the Complainant.",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
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