{
    "case_number": "CAC-ADREU-005416",
    "time_of_filling": null,
    "domain_names": [],
    "case_administrator": null,
    "complainant": [],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "Die Beschwerdeführerin ist Teil einer international im Anlagenbau tätigen Unternehmensgruppe, die individuelle Logistiklösungen für die Stahl-, Aluminium- und NE-Metallindustrie schafft und weltweit hochwertige Lager-, Transport-, Verpackungs- und Schleifsysteme realisiert. Sie ist Inhaberin der deutschen Marke Nr. 1009062 „SIEMAG“, die mit Priorität vom 15.12.1979 Schutz in den Klassen 07 und 09 für „Datenverarbeitende Maschinen, Rechenmaschinen, elektronische Apparate und Geräte (soweit in Klasse 9 enthalten), Steuer- und Regelgeräte“ genießt (die „SIEMAG-Marke“).\r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin ist eine juristische Person und hat ihren Unternehmenssitz in unmittelbarer Nähe des Unternehmenssitzes der Beschwerdeführerin.\r\n\r\nDer Domainname wurde ausweislich des Whois-Registers für Domainnamen unter der TLD „.eu“ am 07.04.2006 registriert und in Verbindung mit einer Domain-Parking Seite genutzt.",
    "other_legal_proceedings": "Keine, die dem Schiedsgericht bekannt sind.",
    "discussion_and_findings": "Gemäß Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 kann von jedermann ein alternatives Streitbeilegungsverfahren angestrengt werden, wenn die Registrierung eines Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich im Sinne von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 ist oder wenn eine Entscheidung des Registers gegen die Verordnungen (EG) Nr. 874\/2004 und Nr. 733\/2002 verstößt.\r\n\r\nSoweit die Beschwerdeführerin geltend macht, dass die Registrierung des streitgegenständlichen Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich erfolgt ist und die Übertragung des Domainnamens beantragt, hat die Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließlich unter Anwendung der Bestimmung des Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 zu erfolgen. Diese setzt voraus, dass der \r\n\r\n(1)\tstreitgegenständliche Domainname mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt; und\r\n\r\n(2)\tder Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann; oder\r\n\r\n(3)\tdiesen in böser Absicht registriert oder benutzt.",
    "decision": "I.\tIdentität oder verwirrende Ähnlichkeit zwischen dem Domainnamen und einem Namen, an dem Recht bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind (Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004)\r\n\r\nDer streitgegenständliche Domainname ist - abgesehen von der Top-Level-Domain „eu“ - mit der SIEMAG-Marke und der nach §§ 5 MarkenG, 12 BGB geschützten geschäftlichen Bezeichnung SIEMAG der Beschwerdeführerin identisch. Bei der Prüfung der Identität bzw. verwirrenden Ähnlichkeit im Sinne des Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 ist allein die Second-Level-Domain beachtlich, während die Top-Level-Domain „.eu“ aufgrund ihrer vom Verkehr erkannten Bedeutung als notwendiger Bestandteil eines Domainnamens bei der vergleichenden Gegenüberstellung außer Betracht bleibt.\r\n\r\nDas Schiedsgericht geht daher davon aus, dass die erforderliche Identität zwischen dem streitgegenständlichen Domainnamen und der SIEMAG-Marke und der geschützten geschäftlichen Bezeichnung SIEMAG der Beschwerdeführerin im Sinne des Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 besteht.\r\n\r\nII.\tRecht oder berechtigtes Interesse an dem Domainnamen (Art. 21 Abs. 1 (a), Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004)\r\n\r\nDie Gewährung eines Anspruchs auf Übertragung des Domainnamens setzt gemäß Art. 21 Abs. 1 (a) der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 weiterhin voraus, dass sich der Domaininhaber auf keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen berufen kann.\r\n\r\nNach Art. 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 liegt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Absatz 1 (a) unter anderem dann vor, wenn\r\n\r\na)\tder Domaininhaber vor der Ankündigung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens den Domainnamen oder einen Namen, der diesem Domainnamen entspricht, im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen verwendet hat oder nachweislich solche Vorbereitungen getroffen hat; oder\r\n\r\nb)\tder Domaininhaber ein Unternehmen, eine Organisation oder eine natürliche Person ist, die unter dem Domainnamen allgemein bekannt ist, selbst wenn keine nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannten oder festgelegten Rechte bestehen; oder\r\n\r\nc)\tder Domaininhaber den Domainnamen in rechtmäßiger und nichtkommerzieller oder fairer Weise nutzt, ohne die Verbraucher in die Irre zu führen, noch das Ansehen eines Namens, für den nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannten oder festgelegten Rechte bestehen, zu beeinträchtigen.\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin hat vorgetragen, die Beschwerdegegnerin habe den streitgegenständlichen Domainnamen vor der Ankündigung dieses Verfahrens in Verbindung mit einer sog. Parking-Webseite benutzt, die als Platzhalterseite von ihrem Internet-Service-Provider abrufbar gehalten wurde. Die Benutzung des Domainnamens sei weder in Verbindung mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen erfolgt noch sei die Beschwerdegegnerin unter dem Domainnamen allgemein bekannt oder habe den Domainnamen in rechtmäßiger und nichtkommerzieller oder fairer Weise benutzt.\r\n\r\nDie Beschwerdegegnerin hat diesem Vortrag nicht widersprochen und keinerlei Nachweise eines eigenen Rechts oder berechtigten Interesses vorgelegt oder vorgetragen, aus welchen Gründen die Domainregistrierung erfolgt ist.\r\n\r\nDas Schiedsgericht kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich die Beschwerdegegnerin auf keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen gemäß Art. 21 Abs. 1 (a) i.V.m. Abs. 2 der Verordnung Nr. (EG) 874\/2004 berufen kann.\r\n\r\nIII.\tBösgläubige Registrierung oder Benutzung (Artikel 21 Abs. 1 (c), Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004)\r\n\r\nDa die Voraussetzungen der fehlenden Rechte oder berechtigten Interessen seitens der Domaininhaberin nach Art. 21 Art. 1 (a) i.V.m. Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 und der bösgläubigen Registrierung oder Benutzung des Domainnamens durch diese nach Art. 21 Abs. 1 (b) i.V.m. Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 lediglich alternativ vorliegen müssen, kommt es auf ein etwaiges bösgläubiges Verhalten der Beschwerdegegnerin nicht mehr an.\r\n\r\nIV.\tÜbertragung des Domainnamens\r\n\r\nDie Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Netphen, Deutschland. Sie hat Ihren Sitz damit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Art. 4 Abs. 2 (b) (i) der Verordnung (EG) Nr. 733\/2002. Die Voraussetzungen für eine Übertragung des Domainnamens liegen somit vor (Anschnitt B Nr. 1 (b) (12) der ADR-Regeln).\r\n\r\nAus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname SIEMAG auf den Beschwerdeführer übertragen wird.",
    "panelists": [
        null
    ],
    "date_of_panel_decision": "2009-10-23 00:00:00",
    "informal_english_translation": "The Complainant is a German entity doing business in the field of plant engineering and construction. It is the registered owner of the German trademark registration No. 1009062 “SIEMAG” and holds right in the name “SIEMAG” under Sec. 12 of the German Civil Code and Sec. 5 of the German Trademark Act. Complainant asserts that each of the elements specified in Article 21 (1) of the Regulation (EC) No. 874\/2004 has been satisfied. \r\n\r\nThe Respondent did not dispute Complainant’s assertions.\r\n\r\nThe Panel found that the domain name <siemag.eu> is identical to Complainant’s trademark “SIEMAG”.\r\n\r\nFurthermore, the Panel found that the Respondent has no rights or legitimate interests in the domain name <siemag.eu>.\r\n\r\nAccordingly, the Panel orders the domain name <SIEMAG.eu> to be transferred to the Complainant.",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
}