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    "case_number": "CAC-ADREU-005676",
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    "factual_background": "Der Beschwerdeführer ist eine Holdingfirma mit Sitz in Zypern. Der Beschwerdeführer ist die Muttergesellschaft von zwei Fensterherstellern, Noves okna, s.r.o. aus der Slowakei und Okna Rabien Sp. z o.o. aus Polen. Die Hasau Gruppe hat sich als bekannter Fensterhersteller in der Tschechischen Republik, der Slowakei, in Polen und Ungarn etabliert. \r\n\r\nDer Beschwerdeführer hat zwei Webseiten:  „www.hasau.eu“ und „www.hasau.com“.\r\n\r\nDer Beschwerdeführer hat folgende Marken registriert: „Hasau“ (in der Europäischen Union), und „Hasau“; „Hasau oci vase hodomu“, „Rabien Hasau Group“ und „Noves Hasau Group“ in der Tschechischen Republik.\r\n\r\nDer Beschwerdegegner hat vier, jetzt bestrittene Domainnamen registriert: „hasau–group“, „hasaugroup“, „hasau–holding“ und „hasauholding“. Der Beschwerdegegner ist ein ehemaliger Geschäftsberater des Beschwerdeführers. \r\n\r\nDer Beschwerdegegner hat am 18. Juni 2009 und am 6. Oktober 2009 an den Beschwerdeführer zwei E-Mails verschickt, in denen er die bestrittenen Domainnamen dem Beschwerdeführer zum Kauf angeboten hat. Er hat den Beschwerdeführer auch gewarnt, dass die Domainnamen andere Interessenten kaufen können und dass in einem solchen Fall der Beschwerdegegner keine Verantwortung für das Schicksal und den Inhalt der Seiten übernehmen kann, z. B. wenn aus den Webseiten Pornoseiten entstehen, bzw. sie blockiert werden. \r\n\r\nZum Zeitpunkt der Entscheidung in diesem ADR–Verfahren ist auf den Internetseiten „hasau–group“, „hasaugroup“, „hasau–holding“ und „hasauholding“, die alle gleich sind, folgender Inhalt: Willkommen auf den Internetseiten „Kunststofffenster“, ein Bild und sonst keine inhaltlichen Informationen.",
    "other_legal_proceedings": "Bezüglich der bestrittenen Domainnamen sind keine anderen Verfahren anhängig.",
    "discussion_and_findings": "Gemäß Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 kann von jedermann ein alternatives Streitbeilegungsverfahren angestrengt werden, wenn die Registrierung eines Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich im Sinne von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 ist. \r\n\r\nSoweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass die Registrierung des bestrittenen Domainnamens spekulativ oder missbräuchlich erfolgt ist und die Übertragung des Domainnamens beantragt, hat die Entscheidung des Schiedsgerichts unter Anwendung der Bestimmung des Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 zu erfolgen. Dieser setzt voraus, dass der streitgegenständliche Domainname mit einem Namen, für den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch ist oder diesem verwirrend ähnelt; und der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann, oder diesen in böser Absicht registriert oder benutzt.\r\n\r\nBösgläubigkeit liegt vor, wenn \r\n-\taus den Umständen ersichtlich wird, dass der Domainname hauptsächlich deshalb registriert oder erworben wurde, um ihn an den Inhaber eines Namens, für den ein nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkanntes oder festgelegtes Recht besteht, oder an eine öffentliche Einrichtung zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen; \r\n-\tder Domainname hauptsächlich registriert wurde, um die berufliche oder geschäftliche Tätigkeit eines Wettbewerbers zu stören.\r\n\r\nDie streitgegenständlichen Domainnamen sind den geschützten Marken „Hasau“, „Hasau oci vase hodomu“, „Rabien Hasau Group“ und „Noves Hasau Group“ des Beschwerdeführers verwirrend ähnlich. Alle diese Domainnamen enthalten den Namen „Hasau“. Hasau ist ein Name, der für den Beschwerdeführer spezifisch ist. Dieser Name wird sonst nicht gebraucht. \r\n\r\nDas Schiedsgericht geht daher davon aus, dass die erforderliche Ähnlichkeit zwischen dem bestrittenen Domainnamen und der Marke und der geschützten geschäftlichen Bezeichnung des Beschwerdeführers im Sinne des Art. 21 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 874\/2004 besteht. \r\n\r\nDas Schiedsgericht stellt fest, dass es auf den Internetseiten des Beschwerdegegners (die Internetseiten aller vier bestrittenen Domainnamen sind gleich), überhaupt keine inhaltlichen Informationen gibt. Auf der Internetseite gibt es einen Besucherzähler mit der Zahl 15442. Das heißt, dass der Beschwerdegegner rund 15000 Besucher angelockt hat, die bestimmt nicht Informationen über „Ost Europa – business.com“ gesucht haben. In dem Sinne hat der Beschwerdegegner mit Sicherheit die geschäftliche Tätigkeit des Beschwerdeführers gestört. \r\n\r\nEs ist aus den vorgelegten Unterlagen auch klar, dass der Beschwerdegegner die bestrittenen Domainnamen an den Beschwerdeführer verkaufen wollte. Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer die Domainnamen angeboten und ihn gewarnt, die Domainnamen an Dritte zu verkaufen, falls der  Beschwerdeführer an den Domainnamen kein Interesse zeigt. Deswegen stellt das Schiedsgericht fest, dass die Sachlage der Registrierung in böser Absicht im Sinne von Art. 21 der Verordnung gegeben ist.",
    "decision": "Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname HASAU-GROUP, HASAUGROUP, HASAU-HOLDING, HASAUHOLDING auf den Beschwerdeführer übertragen wird.",
    "panelists": [
        null
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    "date_of_panel_decision": "2010-07-28 00:00:00",
    "informal_english_translation": "The Complainant is a holding company which owns two companies - Noves okna s.r.o. from Slovakia and Okna Rabjen Sp. z o.o. from Poland. Both companies operate under the name “Hasau”, “Hasau group” and other similar names. Their web sites operate under the domains “www.hasau.eu” and “www.hasau.com”. The Complainant has several registered trade marks for the territory of the Czech Republic and the European Community (“Hasau” in the EU; and “Hasau” “Hasau oci vase hodomu”, “Rabien Hasau Group” and “Noves Hasau Groupin” in the Czech Republic). The Respondent is a former sales advisor of the Complainant and has been running a web site with the disputed domain names. The web site contains no substantial information, neither on window products nor on any other topic. It does, however, include a counter of visitors to the web site, displaying the number 15442, at the time of the Panel deciding on the case. The Respondent offered the Complainant the chance to purchase the disputed domain names.\r\n\r\nThe Panel found that the disputed domain names were registered in bad faith within the meaning of Article 21 of the Commission Regulation (EC) No. 874\/2004. The Panel also found that the disputed domain names are confusingly similar to the names in respect of which the rights of the Complainant are recognized by national and Community law. Therefore the Panel holds that the registration of the disputed domain names was speculative and abusive with respect to Article 21 of the Commission Regulation (EC) Nr. 874\/2004. \r\n\r\nBecause the Complainant meets all requirements for the disputed domain names, the Panel ordered transfer of the disputed domain names from the Respondent to the Complainant.",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
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