{
    "case_number": "CAC-ADREU-008673",
    "time_of_filling": "2024-10-21 17:13:03",
    "domain_names": [
        "adler.eu"
    ],
    "case_administrator": "Olga Dvořáková (Case admin)",
    "complainant": [
        "Anonymized complainant "
    ],
    "complainant_representative": "Anonymized Reprezentative complainant ",
    "respondent": [
        "Frank Heilmann"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "",
    "other_legal_proceedings": "<p>Im Zusammenhang mit dem strittigen Domainnamen sind der Schiedskommission keine weiteren anh&auml;ngigen oder bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren bekannt.&nbsp;<\/p>",
    "discussion_and_findings": "<p>Um im Streitbeilegungsverfahren zu obsiegen, muss die Beschwerdef&uuml;hrerin gem Art 21 Abs 1 der VO (EG) Nr. 874\/2004 bzw gem&auml;&szlig; Artikel B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln darlegen, dass&nbsp;<br \/>(1) der strittige Domainnamen mit einem Namen, f&uuml;r den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch oder diesem verwechslungsf&auml;hig &auml;hnlich ist und, entweder&nbsp;<br \/>(2) der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann oder&nbsp;<br \/>(3) diesen in b&ouml;ser Absicht registriert hat oder benutzt.&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ad 1. <\/strong>Rechte aus einem Familiennamen (hier: &sect; 12 BGB) bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage, um Anspr&uuml;che daraus abzuleiten (sec II.9 CAC-EU Overview 2.0).<br \/>Ausgehend von den vorgelegten Beweismitteln und dem Vortrag des Beschwerdef&uuml;hrers sowie der Spruchpraxis der ADR-Schiedskommissionen ist nach Ansicht dieser Schiedskommission der strittige Domainname mit dem Familiennamen des Beschwerdef&uuml;hrers ident.<\/p>\n<p>Bei der Pr&uuml;fung der Identit&auml;t bzw &Auml;hnlichkeit hat die TopLevel Domain au&szlig;er Betracht zu bleiben.&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ad 2. <\/strong>Der strittige Domainname &bdquo;adler&ldquo; ist ein allgemeiner Begriff zur Bezeichnung einer Vogelart; er wird auch sonst in verschiedenen Zusammenh&auml;ngen allgemein verwendet.<\/p>\n<p>Aus den vorliegenden Beweismitteln ergibt sich, dass der Beschwerdegegner den strittigen Domainnamen zur Adressierung einer Website mit Inhalten zu Natur- und Tierschutz verwendet. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist , dass der strittige Domainname auch im weitesten Sinn mit der urspr&uuml;nglichen Bedeutung des Wortes &bdquo;adler&ldquo; benutzt wird, n&auml;mlich zur Adressierung einer Website mit Inhalten zu Natur und Tieren bzw Natur- und Tierschutz. Rechte aus dem Namensrecht k&ouml;nnen n&auml;mlich nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn schutzw&uuml;rdige Interessen des Namenstr&auml;gers verletzt werden, also beispielsweise, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Beschwerdegegner und seiner Website einerseits und dem Beschwerdef&uuml;hrer andererseits besteht.<br \/>Nach Ansicht dieser Schiedskommission liegt eine solche Interessensbeeint&auml;chtigtung nicht vor.<\/p>\n<p>Aus diesen Gr&uuml;nden kommen dem Beschwerdegegner daher berechtigte Interessen am strittigen Domainnamen zu, beziehungsweise stehen dem keine schutzw&uuml;rdigen Interessen des Beschwerdef&uuml;hrers entgegen.&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ad 3.<\/strong> Um Art 21 Abs 1 ADR-Regeln zu entsprechen, ist ausreichend, wenn entweder der strittige Domainname b&ouml;sgl&auml;ubig registriert oder dieser b&ouml;sgl&auml;ubig benutzt wurde:&nbsp;<br \/>Eine b&ouml;sgl&auml;ubige Registrierung des strittigen Domainnamens mit Blick auf den Beschwerdef&uuml;hrer scheidet von vornherein aus, weil selbst der Beschwerdef&uuml;hrer nicht davon ausgeht, dass der Beschwerdegegner im Zeitpunkt der Domainregistrierung (2011) von seiner Existenz wusste und den strittigen Domainnamen daher b&ouml;sgl&auml;ubig registriert h&auml;tte. Im &Uuml;brigen gibt es dazu keine Beweismittel, die eine solche Annahme zulasten des Beschwerdegegners rechtfertigten w&uuml;rde.<\/p>\n<p>Zur Frage, ob der Beschwerdegegner den strittigen Domainnamen b&ouml;sgl&auml;ubig benutzt, ist festzuhalten, dass der Umstand per se, dass jemand einen Domainnamen verkauft, nicht ausreichend ist, um eine b&ouml;sgl&auml;ubige Benutzung nachzuweisen. Durch hinzutreten besonderer Umst&auml;nde kann sich allerdings die B&ouml;sgl&auml;ubigkeit ergeben, insbesondere, wenn der strittige Domainnamen nicht verwendet wird oder aber, wenn der strittige Domainname in einer Weise verwendet wird, die auf den Beschwerdef&uuml;hrer verweist oder eine wirtschaftliche Verflechtung mit diesem suggeriert und damit berechtigte Interessen des Beschwerdef&uuml;hrers verletzt.<br \/>Im gegenst&auml;ndlichen Fall liegen solche besonderen Umst&auml;nde nicht vor, weshalb diese Schiedskommission davon ausgeht, dass nach den vorliegenden Beweismitteln keine b&ouml;sgl&auml;ubige Benutzung des strittigen Domainnamens vorliegt.<br \/>Auch der Umstand, dass der Beschwerdegegner auch andere Domainnamen verkauft, ist f&uuml;r sich genommen nicht ausreichend, um im gegenst&auml;ndlichen Fall von einer b&ouml;sgl&auml;ubigen Registrierung und\/oder Nutzung auszugehen.<\/p>",
    "decision": "<p>Aus s&auml;mtlichen vorgenannten Gr&uuml;nden heraus sowie im Einklang mit &sect; B12 (b) und (c) der Regeln verf&uuml;gt die Schiedskommission hiermit, da&szlig; die Beschwerde abgewiesen wird.<\/p>\n<p><\/p>",
    "panelists": [
        "Burgstaller Peter"
    ],
    "date_of_panel_decision": "2024-11-25 00:00:00",
    "informal_english_translation": "<p>I. Disputed domain name: adler.eu<br \/><br \/>II. Country of the Complainant: Germany, country of the Respondent: Germany<br \/><br \/>III. Date of registration of the domain name: 08 June 2006<br \/><br \/>IV. Rights relied on by the Complainant (B(11)(f) ADR Rules) on which the Panel based its decision:<br \/>10. family name: Adler<br \/><br \/>V. Response submitted: Yes<br \/><br \/>VI. Domain name is identical to the protected right of the Complainant<br \/><br \/>VII. Rights or legitimate interests of the Respondent (B(11)(f) ADR Rules):<br \/>1. Yes<br \/>2. Why: Use of a dictionary word as disputed domain name for adressing a website with legitimate content.<br \/><br \/>VIII. Bad faith of the Respondent (B(11)(e) ADR Rules):<br \/>1. No<br \/>2. Why:&nbsp; No intent to obstruct the Complainant. The use of the disputed domain name was in good faith; no bad faith elements besides the fact, that besides the use of the disputed domain name, there was also a general offer to sell it.<br \/><br \/>IX. Other substantial facts the Panel considers relevant: No<br \/><br \/>X. Dispute Result: Complaint denied<br \/><br \/>XI. Procedural factors the Panel considers relevant: No<br \/><br \/><\/p>",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
}