{
    "case_number": "CAC-ADREU-008899",
    "time_of_filling": "2025-12-28 23:22:05",
    "domain_names": [
        "lcg.eu"
    ],
    "case_administrator": "  Iveta Špiclová   (Czech Arbitration Court) (Case admin)",
    "complainant": [
        "Philip Wendt Leit Academic degrees (LCG K\/S)"
    ],
    "complainant_representative": null,
    "respondent": [
        "Dream Bigger Ventures GmbH"
    ],
    "respondent_representative": null,
    "factual_background": "<p><span>Der Beschwerdef&uuml;hrer ist ein in D&auml;nemark ans&auml;ssiges Unternehmen, das im Jahr 2020 gegr&uuml;ndet wurde und unter dem Namen &bdquo;LCG&ldquo; t&auml;tig ist. Der Beschwerdef&uuml;hrer begehrt die &Uuml;bertragung des streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamens &bdquo;lcg.eu&ldquo;.<\/span><\/p>\n<p>Der Beschwerdegegner ist ein Domain-Investor der den streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen am 9. Juni 2019 registriert hat. Der streitgegenst&auml;ndliche Domainname wird &ouml;ffentlich auf Domain-Handelsplattformen (zB Sedo) um EUR 10.000 zum Kauf angeboten; ein konkretes Angebot an den Beschwerdef&uuml;hrer zum Kauf des streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamens erfolgte nicht.<\/p>",
    "other_legal_proceedings": "<p><span>Im Zusammenhang mit dem streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen sind der Schiedskommission keine weiteren anh&auml;ngigen oder bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren bekannt. <\/span><\/p>",
    "discussion_and_findings": "<p><span>Um im Streitbeilegungsverfahren zu obsiegen, muss die Beschwerdef&uuml;hrerin gem Art 21 Abs 1 der VO (EG) Nr. 874\/2004 bzw gem&auml;&szlig; Artikel B11 (d)(1)(i)-(iii) ADR-Regeln darlegen, dass <\/span><\/p>\n<p><span>(1) der streitgegenst&auml;ndliche Domainname mit einem Namen, f&uuml;r den Rechte bestehen, die nach nationalem und\/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, identisch oder diesem verwechslungsf&auml;hig &auml;hnlich ist und, entweder <\/span><\/p>\n<p><span>(2) der Domaininhaber selbst keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen an diesem Domainnamen geltend machen kann oder <\/span><\/p>\n<p><span>(3) diesen in b&ouml;ser Absicht registriert hat oder benutzt. <\/span><\/p>\n<p><span>&nbsp;<\/span><\/p>\n<p><strong>1. <\/strong>Der Beschwerdef&uuml;hrer st&uuml;tzt die Beschwerde auf seine Unternehmensbezeichnung des 2020 gegr&uuml;ndeten Unternehmens. Rechte aus einer Unternehmensbezeichnung bieten grunds&auml;tzlich eine ausreichende Rechtsgrundlage, um Anspr&uuml;che daraus abzuleiten (sec II.8 CAC-EU Overview 2.0).<\/p>\n<p>Bei der Pr&uuml;fung der Identit&auml;t bzw &Auml;hnlichkeit hat die TopLevel Domain au&szlig;er Betracht zu bleiben.<\/p>\n<p>Ausgehend von den vorgelegten Beweismitteln und dem Vortrag des Beschwerdef&uuml;hrers sowie der Spruchpraxis der ADR-Schiedskommissionen ist nach Ansicht dieser Schiedskommission der streitgegenst&auml;ndliche Domainname mit der Unternehmensbezeichnung des Beschwerdef&uuml;hrers ident; die Voraussetzungen nach Artikel B11 (d)(1)(i) ADR-Regeln sind damit erf&uuml;llt.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>2.<\/strong> Der streitgegenst&auml;ndliche Domainname wurde vom Beschwerdegegner im Juni 2019 registriert, auch mit der M&ouml;glichkeit und dem Zweck diesen weiterzuverkaufen, zumal das Zeichen &bdquo;LCG&ldquo; ein allgemeines, weit verbreitetes Kurzzeichen ist. Aus den vorliegenden Beweismitteln ergibt sich zwar, dass der Beschwerdegegner den streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen nicht zur Adressierung einer Website nutzte, sondern nur &uuml;ber Domain-Handelsplattformen zum Kauf anbot, allerdings gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Beschwerdegegner den streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen im Wissen &uuml;ber den Beschwerdef&uuml;hrer registrierte oder diesem direkt zum Kauf anbot - im Gegenteil: Die Registrierung des streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen erfolgte bevor der Beschwerdef&uuml;hrer &uuml;berhaupt gegr&uuml;ndet wurde und es gibt keinen Nachweis daf&uuml;r, dass der Beschwerdegegner die Rechte des Beschwerdef&uuml;hrers b&ouml;sgl&auml;ubig beeintr&auml;chtigt h&auml;tte oder die Absicht dazu gehabt h&auml;tte.<\/p>\n<p>Diese Schiedskommission folgt daher der Ansicht des Beschwerdegegners, dass der streitgegenst&auml;ndliche Domainname aufgrund des Entwicklungspotenzials und der M&ouml;glichkeit eines gewinnbringenden Weiterverkaufs registriert wurde, nicht aber um den Beschwerdef&uuml;hrer zu behindern oder seine Interessen zu beeintr&auml;chtigen. Aus dieser &Uuml;berlegung heraus egibt sich f&uuml;r den Beschwerdegegner ein berechtigtes Interesse an der konkreten Registrierung des streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamens (siehe auch CAC-ADREU-008867 und 008820); ein solches Investment, wie vom Beschwerdegegner vorgetragen, widerspricht (zumindest nicht im konkreten Fall) auch nicht den ADR-Regeln.<\/p>\n<p>Nach Ansicht dieser Schiedskommission ist es dem Beschwerdef&uuml;hrer daher nicht gelungen nachzuweisen, dass der Beschwerdegegner keinerlei Rechte oder berechtigte Interessen am streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen geltend machen kann; die Voraussetzungen nach Artikel B11 (d)(1)(ii) ADR-Regeln sind daher nicht erf&uuml;llt.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>3.<\/strong> Um Art 21 Abs 1 ADR-Regeln zu entsprechen, ist es ausreichend, wenn entweder der streitgegenst&auml;ndliche Domainname b&ouml;sgl&auml;ubig registriert oder dieser b&ouml;sgl&auml;ubig benutzt wurde:<\/p>\n<p>3.1 Eine b&ouml;sgl&auml;ubige Registrierung des streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamens scheidet von vornherein aus, weil der Beschwerdef&uuml;hrer im Zeitpunkt der Domainregistrierung nicht existierte und auch sonst keine B&ouml;sgl&auml;ubigkeit in dieser Hinsicht vorliegt (sec V.2 CAC-EU Overview 2.0).<\/p>\n<p>3.2 Zur Frage, ob der Beschwerdegegner den streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen b&ouml;sgl&auml;ubig benutzt, ist festzuhalten, dass der Umstand per se, dass jemand einen Domainnamen verkauft oder zum Kauf anbietet, nicht ausreichend ist, um eine b&ouml;sgl&auml;ubige Benutzung nachzuweisen. Durch hinzutreten besonderer Umst&auml;nde kann sich allerdings die B&ouml;sgl&auml;ubigkeit ergeben, insbesondere, wenn der streitgegenst&auml;ndliche Domainname in einer Weise verwendet wird, die auf den Beschwerdef&uuml;hrer verweist oder eine wirtschaftliche Verflechtung mit diesem suggeriert.<\/p>\n<p>Im gegenst&auml;ndlichen Fall und auf Basis der vorliegenden Beweismittel liegen solche besonderen Umst&auml;nde aber nicht vor &ndash; im Gegenteil: Der streitgegenst&auml;ndliche Domainname wurde registriert bevor der Beschwerdef&uuml;hrer &uuml;berhaupt gegr&uuml;ndet wurde. Das Zeichen &bdquo;LCG&ldquo; ist zudem weitverbreitet und dem Beschwerdef&uuml;hrer ist es nicht gelungen darzulegen, dass das Zeichen &bdquo;LCG&ldquo; mit ihm eng verbunden w&auml;re und vom Beschwerdegegner nur registriert wurde, um den streitgegenst&auml;ndlichen Domainnamen an den Beschwerdef&uuml;hrer zu verkaufen (sec V.6 CAC-EU Overview 2.0; siehe auch CAC-ADREU-008868).<\/p>\n<p>Der Umstand, dass der Beschwerdegegner auch andere Domainnamen verkauft, ist f&uuml;r sich genommen nicht ausreichend, um im gegenst&auml;ndlichen Fall von einer b&ouml;sgl&auml;ubigen Registrierung und\/oder Nutzung auszugehen.<\/p>\n<p><span>Nach Ansicht der Schiedskommission sind daher die Voraussetzungen nach Artikel B11 (d)(1)(iii) ADR-Regeln im gegenst&auml;ndlichen Fall nicht gegeben.<\/span><\/p>",
    "decision": "<p>Aus s&auml;mtlichen vorgenannten Gr&uuml;nden heraus sowie im Einklang mit &sect; B12 (b) und (c) der Regeln verf&uuml;gt die Schiedskommission hiermit, dass die Beschwerde abgewiesen wird.<\/p>\n<p><\/p>",
    "panelists": [
        "Burgstaller Peter"
    ],
    "date_of_panel_decision": "2026-01-24 00:00:00",
    "informal_english_translation": "<p>I. Disputed domain name: &lt;lcg.eu&gt;<br \/><br \/>II. Country of the Complainant: Denmark; country of the Respondent: Austria<br \/><br \/>III. Date of registration of the domain name: 9 June 2019<br \/><br \/>IV. Rights relied on by the Complainant (B(11)(f) ADR Rules) on which the Panel based its decision:<br \/>9. company name: LCG<br \/><br \/>V. Response submitted: Yes<br \/><br \/>VI. Domain name is identical to the protected right of the Complainant<br \/><br \/>VII. Rights or legitimate interests of the Respondent (B(11)(f) ADR Rules):<br \/>1. Yes<br \/>2. Why: The Panel accepts the Respondent&rsquo;s assertion that it registered the disputed domain name in light of its inherent value as a descriptive and generic term and did so without knowledge of the Complainant, and therefore without any intent to target the Complainant.<br \/><br \/>VIII. Bad faith of the Respondent (B(11)(e) ADR Rules):<br \/>1. No<br \/>2. Why: The Panel finds that the Complainant has not established that the disputed domain name was registered or acquired primarily for the purpose of selling, renting, or otherwise transferring the domain name to the Complainant. Further, the registration of the disputed domain name predates the company name of the Complainant<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>IX. Other substantial facts the Panel considers relevant: No<br \/><br \/>X. Dispute Result: Complaint denied<br \/><br \/>XI. Procedural factors the Panel considers relevant: No<br \/><br \/>XII. [If transfer to Complainant] Is Complainant eligible? -<\/p>",
    "decision_domains": [],
    "panelist": null,
    "panellists_text": null
}