Alternative Beilegung von .eu-Domainnamenstreitigkeiten des tschechischen Schiedsgerichts
Seit 2006 wird die Streitbeilegung für .eu-Domainnamen vom tschechischen Schiedsgericht (Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik) angeboten.
Um einen .eu-ADR-Streit zu beginnen, registrieren Sie sich bitte unter Meine Streitigkeiten (siehe oben).
Neuigkeiten:
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Zeitweiliger Nachlass auf ADR-Gebühren
Ab 01/01/2021 gewähren wir einen zeitweiligen Nachlass von 1200 EUR auf die Einreichung einer ADR-Beschwerde. Der Nachlass wird für jede eingereichte Beschwerde ungeachtet der Anzahl strittiger Domainnamen und des geforderten Typs des Senats gewährt (z. B. beträgt die Gebühr für die Anfechtung eines Domainnamens vor einem einköpfigen Senat 100 EUR anstatt 1 300 EUR, die Gebühr für die Anfechtung von sechs Domainnamen vor einem dreiköpfigen Senat beträgt 2 800 EUR statt 4 000 EUR usw.). Der Nachlass bezieht sich auf alle Beschwerden, die bis 31/12/2021 erhoben. Die komplette Gebührenliste finden Sie hier. Das tschechisches Schiedsgericht kann jedoch auf der Grundlage einer eigenen Erwägung jederzeit über die Einstellung dieser Werbeaktion entscheiden.
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Brexit Implications on ADR .eu disputes
As of 1 January 2021, a .eu, .ею or .ευ domain name may not be transferred to the Complainant following a .eu ADR decision if the Complainant is a UK undertaking or organisation established in the UK but not in the EU, a UK citizen who is not resident of an EU Member State, and a UK resident who is not an EU citizen.
For more information visit: https://eurid.eu/en/register-a-eu-domain/brexit-notice
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ADR-Regeln
Änderung der ADR-Regeln ab dem 19.10.2019
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.eu in kyrillischer Schrift (.ею)
Im Zusammenhang mit dem Start der .eu-TLD in kyrillischer Schrift (bitte lesen Sie dazu auch EURid’s Pressemitteilung: https://eurid.eu/de/meldungen/eu-in-cyrillic-nearing-launch-1/) wird es ab dem 1. Juni 2016 auch möglich sein, Alternative Streitverfahren bezüglich .eu in kyrillischer Schrift (.ею) einzuleiten. Die Verfahren können in allen 24 offiziellen Sprachen der EU durchgeführt werden. Die Gebühren für die Streitverfahren sind die gleichen wie für die .eu-TLD in lateinischer Schrift, einschliesslich der vorübergehenden Ermässigung von 1000 EUR pro Beschwerde. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier: http://eu.adr.eu/adr/fees/index.php. Die „ADR-Regeln“ und die „Ergänzende-ADR-Regeln“ gelten auch für Verfahren bezüglich .ею.