Case number | CAC-ADREU-008293 |
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Time of filing | 2022-04-18 23:59:10 |
Domain names | gufler.eu |
Case administrator
Organization | Iveta Špiclová (Czech Arbitration Court) (Case admin) |
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Complainant
Organization | Ivan Gufler ( ) |
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Respondent
Name | Stephan Tratter |
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Machen Sie Angaben zu anderen anhängigen bzw. bereits entschiedenen rechtlichen Verfahren, von denen die Schiedskommission weiß, insoweit die streitigen Domainnamen betroffen sind
Keine.
Sachlage
Der Beschwerdeführer, Herr Ivan Gufler, ist in 2002 in Meran, Balzano, Italien, geboren.
Als Beweis seiner Rechte an seinem Familiennamen „Gufler“ hat der Beschwerdeführer seine Identitätskarte erbracht, die im August 2017 von der Gemeinde Lana in Balzano ausgestellt wurde und bis August 2023 gültig ist.
Es wird in der Identitätskarte bestätigt, dass Herr Gufner die italienische Staatsbürgerschaft (und somit auch die EU-Bürgerschaft) besitzt und seinen Wohnsitz in Italien hat. Er erfüllt somit die Voraussetzungen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 733/2002, Inhaber von einem .eu-Domänennamen zu sein.
Aufgrund der von der EURid berichteten Angaben des Beschwerdegegners hat er eine Adresse in Wien und ist seit dem 7. April 2006 der Inhaber des umstrittenen Domänennamens -- das heisst, seit dem ersten Tage der zur Registrierung allgemeinen Zurverfügsstellung der Domäne oberster Stufe „.eu“.
Als Beweis seiner Rechte an seinem Familiennamen „Gufler“ hat der Beschwerdeführer seine Identitätskarte erbracht, die im August 2017 von der Gemeinde Lana in Balzano ausgestellt wurde und bis August 2023 gültig ist.
Es wird in der Identitätskarte bestätigt, dass Herr Gufner die italienische Staatsbürgerschaft (und somit auch die EU-Bürgerschaft) besitzt und seinen Wohnsitz in Italien hat. Er erfüllt somit die Voraussetzungen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 733/2002, Inhaber von einem .eu-Domänennamen zu sein.
Aufgrund der von der EURid berichteten Angaben des Beschwerdegegners hat er eine Adresse in Wien und ist seit dem 7. April 2006 der Inhaber des umstrittenen Domänennamens -- das heisst, seit dem ersten Tage der zur Registrierung allgemeinen Zurverfügsstellung der Domäne oberster Stufe „.eu“.
A. Beschwerdeführer
Aufgrund meines Familiennamens (Gufler), der in dem umstrittenen Domänennamen verwendet wird, besteht ein legitimes Interesse meinerseits diesen Domänennamen zu erwerben. Dieses Ziel ist begründet mit dem Interesse des Aufbaus einer Internetpräsenz und entsprechender E-Mail-Services für private und berufliche Zwecke (IT-Dienstleistungen, Moderation. u.Ä.) für meine Person. Ich berufe mich dabei unter anderem auf das Namensrecht sowie auf die Vergaberichtlinien für Domänennamen von EURid und DENIC, wonach Träger eines Familiennamens, der in einem Domänennamen verwendet wird, ein höheres Recht an einem Domänennamen haben.
Der derzeitige Domänennameinhaber hat in keiner ersichtlichen Weise das Recht auf den Besitz des umstrittenen Domänennamens, da der umstrittene Name mit ihm weder in privatem noch im gewerblichen Kontext in Zusammenhang zu bringen ist. Des Weiteren dient der Domänenname zurzeit keinem ersichtlichen Zweck, da sie für keinerlei technische Leistungen verwendet wird, was die These einer Verwendung in spekulativer bzw. böser Absicht des Domänennamens erfüllt.
Zum Abschluss möchte ich erwähnen, dass ich bereits mehrmals versucht habe den derzeitigen Inhaber auf informellem Wege zu erreichen, um eine Lösung für das Problem zu finden; all meine Anfragen blieben unbeantwortet.
Ich bitte aus den genannten Gründen höflichst um die Übertragung der Domäne, <gufler.eu>, an meine Person.
Der derzeitige Domänennameinhaber hat in keiner ersichtlichen Weise das Recht auf den Besitz des umstrittenen Domänennamens, da der umstrittene Name mit ihm weder in privatem noch im gewerblichen Kontext in Zusammenhang zu bringen ist. Des Weiteren dient der Domänenname zurzeit keinem ersichtlichen Zweck, da sie für keinerlei technische Leistungen verwendet wird, was die These einer Verwendung in spekulativer bzw. böser Absicht des Domänennamens erfüllt.
Zum Abschluss möchte ich erwähnen, dass ich bereits mehrmals versucht habe den derzeitigen Inhaber auf informellem Wege zu erreichen, um eine Lösung für das Problem zu finden; all meine Anfragen blieben unbeantwortet.
Ich bitte aus den genannten Gründen höflichst um die Übertragung der Domäne, <gufler.eu>, an meine Person.
B. Beschwerdegegner
Keine Beschwerdeerwiderung wurde eingereicht.
Würdigung und Befunde
Die Schiedskommission findet, dass der Beschwerdeführer ausreichende Beweise seiner Rechte im Sinne der Regeln bezüglich seines Familiennamens „Gufler“ erbracht hat, während:
- keine Indizien aus dem Verfahrensakt von Rechten oder an einem legitimen Interesse im Namen „Gufler“ seitens des Beschwerdegegners (bei dem Mitteilungen des Beschwerdeführers sowie des CAC keine Reaktion ausgelöst haben) bestehen; und
- der umstrittene Domänenname dem Familiennamen „Gufler“ identisch ist, den rein technischen Zusatz von „.eu“ ausgenommen.
Die Schiedskommission zieht deshalb die Schlussfolgerung, dass es ein legitimes Interesse im Sinne der Regeln seitens des Beschwerdegegners fehlt.
Aufgrund des Befunds des Fehlens von Rechten oder einem legitimen Interesse ist es gemäss den Regeln nicht notwendig, die Frage der bösen Absicht einzugehen, da dieser Befund alleine ausreichend ist, um eine Entscheidung zu Gunsten des Beschwerdeführers zu treffen.
- keine Indizien aus dem Verfahrensakt von Rechten oder an einem legitimen Interesse im Namen „Gufler“ seitens des Beschwerdegegners (bei dem Mitteilungen des Beschwerdeführers sowie des CAC keine Reaktion ausgelöst haben) bestehen; und
- der umstrittene Domänenname dem Familiennamen „Gufler“ identisch ist, den rein technischen Zusatz von „.eu“ ausgenommen.
Die Schiedskommission zieht deshalb die Schlussfolgerung, dass es ein legitimes Interesse im Sinne der Regeln seitens des Beschwerdegegners fehlt.
Aufgrund des Befunds des Fehlens von Rechten oder einem legitimen Interesse ist es gemäss den Regeln nicht notwendig, die Frage der bösen Absicht einzugehen, da dieser Befund alleine ausreichend ist, um eine Entscheidung zu Gunsten des Beschwerdeführers zu treffen.
Entscheidung
Aus sämtlichen vorgenannten Gründen und im Einklang mit § B12 (d) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, dass der Domänenname <GUFLER.EU> entzogen wird und ordnet die EURid, den Domänennamen an den Beschwerdeführer binnen dreissig Tagen nach Bekanntmachung dieser Entscheidung zu überträgen.
PANELISTS
Name | c/o King's College London, Dr Kevin Madders |
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Datum der Entscheidung der Schiedskommission
2022-04-18