Case number | CAC-ADREU-005538 |
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Time of filing | 2010-01-20 13:07:16 |
Domain names | speq.eu |
Case administrator
Name | Josef Herian |
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Complainant
Organization / Name | Günter Krauter |
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Respondent
Organization / Name | Webportal Media Ltd, Mihaila Felicia |
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Andere rechtliche Verfahren
Der Schiedskommission sind keine anderen anhängigen bzw. bereits entschiedenen Verfahren bekannt, die den streitigen Domainnamen SPEQ.eu betreffen.
Sachlage
Der Beschwerdeführer ist Inhaber der Marke „SPEQ“, insbesondere der deutschen Marke Nr. 301 66 454 „SPEQ“ mit Priorität vom 16. November 2001 sowie der Gemeinschaftsmarke Nr. 7 509 243 „SPEQ“ mit Priorität vom 22. Dezember 2008. Der Beschwerdeführer hat seinen Sitz in Deutschland.
Der Beschwerdeführer ist außerdem Inhaber und Geschäftsführer der SPEQ GmbH, die die ausschließliche Lizenznehmerin des Beschwerdeführers ist und am 7. April 1993 in das Handelsregister eingetragen wurde.
Die Marke und der Firmenname „SPEQ“ werden seit Januar 1993 für Sportartikel wie Fahrradhelme und Fahrradhandschuhe, Skihelme und Skibrillen, Motorradhelme, Bekleidung, Handschuhe, Sonnenbrillen, Schwimmbrillen, Inline-Skating-Helme, Protektoren und verwandte Produkte verwendet.
Der Beschwerdegegner ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Zypern. Er ist Inhaber des streitgegenständlichen Domainnamens.
Der Beschwerdeführer ist außerdem Inhaber und Geschäftsführer der SPEQ GmbH, die die ausschließliche Lizenznehmerin des Beschwerdeführers ist und am 7. April 1993 in das Handelsregister eingetragen wurde.
Die Marke und der Firmenname „SPEQ“ werden seit Januar 1993 für Sportartikel wie Fahrradhelme und Fahrradhandschuhe, Skihelme und Skibrillen, Motorradhelme, Bekleidung, Handschuhe, Sonnenbrillen, Schwimmbrillen, Inline-Skating-Helme, Protektoren und verwandte Produkte verwendet.
Der Beschwerdegegner ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Zypern. Er ist Inhaber des streitgegenständlichen Domainnamens.
A. Beschwerdeführer
Der Beschwerdeführer hat geltend macht, dass der streitige Domainname an ihn übertragen werden soll, da die Beschwerdegegnerin den Domainnamen, der identisch zu den Rechten des Beschwerdeführers sei, bösgläubig registriert habe und keinerlei Rechte an dem Domainnamen habe.
Die Beschwerdeführerin hat im Verlauf des Verfahrens am 15.3.2010 eine Vereinbarung der Parteien vom 15.3. 2010 vorgelegt, nach der die Beschwerdegegnerin den streitigen Domainnamen an den Beschwerdeführer überträgt.
Die Beschwerdeführerin hat im Verlauf des Verfahrens am 15.3.2010 eine Vereinbarung der Parteien vom 15.3. 2010 vorgelegt, nach der die Beschwerdegegnerin den streitigen Domainnamen an den Beschwerdeführer überträgt.
B. Beschwerdegegner
Mit Eingabe vom 31.3.2010 hat die Beschwerdegegnerin entsprechend ausgeführt, dass sie kein Interesse an dem Domainnamen habe und auf sämtliche Ansprüche aus dem Domainnamen verzichte.
Würdigung und Befunde
Die Schiedskommission ist im Einklang mit der, soweit ersichtlich, einhelligen Praxis der Schiedskommissionen (vgl. nur CAC 04979 - CONTINENTALAIR, CAC 04678 - BANO, CAC 04678 - CIAS, CAC 04324 - GRIMECA, CAC 04485 - GRUNDIG, CAC 04252 - NEOPREDISAN, CAC 03785 - ZERO9) der Auffassung, dass die Schiedskommission die Übertragung des streitigen Domainnamens ohne weitere Prüfung ggf. aufgeworfener Rechtsfragen anordnen kann, wenn die Parteien sich über die Übertragung des Domainnamens geeinigt haben und der Beschwerdeführer die Voraussetzungen für die Registrierung des Domainnamens erfüllt. Dies ist hier der Fall, da der Beschwerdeführer seinen Sitz in Deutschland hat.
Entscheidung
Aus sämtlichen vorgenannten Gründen verfügt die Schiedskommission hiermit, daß der Domainname SPEQ auf den Beschwerdeführer übertragen wird.
PANELISTS
Name | Dietrich Beier |
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Datum der Entscheidung der Schiedskommission
2010-05-06