Case number | CAC-ADREU-008513 |
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Time of filing | 2023-07-04 19:51:24 |
Domain names | lakshmimittal.eu |
Case administrator
Organization | Iveta Špiclová (Czech Arbitration Court) (Case admin) |
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Complainant
Organization | ARCELORMITTAL |
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Complainant representative
Organization | NAMESHIELD S.A.S. |
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Respondent
Name | Achim Stuerzel |
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Der Schiedskommission sind keine anderen anhängigen oder bereits entschiedenen rechtlichen Verfahren bekannt, die den streitigen Domänennamen betreffen.
Der Beschwerdeführer ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das auf die Produktion von Stahl spezialisiert ist. Im Jahr 2021 war der Beschwerdeführer der größte Stahlproduzent der Welt und Marktführer in der Herstellung von Stahl für die Verwendung in den Bereichen Automobile, Bau, Haushaltsgeräte und Verpackung.
Der Beschwerdeführer ist Inhaber mehrerer Marken für das Zeichen „MITTAL“, darunter die Unionsmarke Nr. 003975786 „MITTAL“, die seit dem 1. Dezember 2005 für verschiedene Waren der Klasse 6 und Dienstleistungen der Klasse 40 registriert ist.
Der Beschwerdeführer ist außerdem Inhaber verschiedener Domainnamen mit dem Bestandteil „MITTAL“, darunter die Domänennamen <mittalsteel.com> (registriert seit 3. Januar 2003), <lakshmimittal.com> (registriert seit 12. Juli 2007) und <mittal.eu> (registriert seit 23. Februar 2010).
Der Vorstandsvorsitzende des Beschwerdeführers heißt mit bürgerlichem Namen Lakshmi Mittal.
Ausweislich der von EURID übermittelten Bestätigung hat der Beschwerdegegner den streitigen Domainnamen am 14. März 2023 registriert, d.h. deutlich nach der Registrierung der oben erwähnten Marke des Beschwerdeführers.
Der Beschwerdegegner nutzt den streitigen Domainnamen für eine Website, auf der – ohne sonstige Inhalte – der Domainname zum Kauf angeboten und eine E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme angegeben wird.
Der Beschwerdeführer hat den Bestand der oben genannten Marke „MITTAL“ durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs nachgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt vor, dass der Beschwerdegegner keine Rechte oder legitimen Interesse in Bezug auf den streitigen Domainnamen hat und in keiner Weise mit dem Unternehmen des Beschwerdeführers in Verbindung steht.
Der Beschwerdeführer trägt weiter vor, dass seine Marke „MITTAL“ allgemein bekannt sei. Die Verwendung des zusätzlichen Ausdrucks „LAKSHMI“ im streitigen Domainnamen könne kein Zufall sein, da dies der Vornahme des Vorstandsvorsitzenden des Beschwerdeführers sei und dieser Bestandteil daher ebenfalls direkt auf den Beschwerdeführer Bezug nehme.
Der Beschwerdegegner hat in seiner Stellungnahme im Verfahren nicht direkt auf den Vortrag des Beschwerdeführer erwidert. Inhaltlich beschränkte sich die Stellungnahme des Beschwerdegegners auf folgende Aussagen:
„Ich bin Eigentümer und Besitzer oben genannter Domainname. Dieser Domainname steht öffentlich zum Verkauf und wird an den Höchstbietenden verkauft.
Also falls Sie ernsthaft an dieser Domain interessiert sind, so können Sie mir entweder ein direktes Angebot unterbreiten oder an der öffentlichen Versteigerung auf […] teilnehmen.
Möchten Sie diese Domain direkt und unverzüglich erwerben so beträgt der aktuelle Kaufpreis netto (Mehrwertsteuer ausweisbar):
219.000,00 €.
Die offizielle und weltweite Versteigerung wird noch in diesem Jahr auf der weltweit größten Handelsseite […] stattfinden.“
Der Beschwerdeführer hat gemäß Artikel B11(d)(1)(i) der .eu-Regeln für die alternative Streitbeilegung („ADR-Regeln“) nachgewiesen, dass der streitige Domainname mit einem Namen verwechselbar ist, für den Rechte bestehen, die nach EU-Recht anerkannt oder festgelegt sind. Der mit der Marke identischen Bestandteil „MITTAL“ hat eine selbstständige kennzeichnende Stellung innerhalb des der streitigen Domainnamen <lakshmimittal.eu>. Die Gefahr einer Verwechslung besteht umso mehr, als der verbleibende Bestandteil „LAKSHMI“ dem Vornamen und in der gesamte streitige Domainname „LAKSHMI MITTAL“ mithin dem bürgerlichen Namen des Vorstandsvorsitzenden des Beschwerdeführers entspricht. Die Endung <.eu> des streitigen Domainnamen spielt bei dieser Prüfung keine Rolle ( vgl. Punkt III.1 des CAC .EU Overview 2.0).
Weiter ist durch den Vortrag des Beschwerdeführers und durch die eigene Stellungnahme des Beschwerdegegners im vorliegenden Verfahren nachgewiesen, dass der streitige Domainname gemäß Artikel B11(d)(1)(iii) der ADR-Regeln in bösgläubiger Absicht registriert wurde oder benutzt wird. Die Website, für die der streitige Domainname verwendet wurde, sowie die eigene Stellungnahme des Beschwerdegegners im vorliegenden Verfahren sind „Umstände, die darauf hindeuten, dass der Domainname hauptsächlich deshalb registriert oder erworben wurde, um ihn an den Inhaber eines Namens, für den ein nach (…) EU-Recht anerkanntes oder festgelegtes Recht besteht (…) zu verkaufen“. Nach Artikel B11(f)(1) der ADR-Regeln ist dies ausreichend, um die bösgläubige Registrierung oder Nutzung des streitigen Domainnamens zu belegen. Angesichts des vom Beschwerdegegner geforderten Kaufpreises für die Domain von 219.000,00 € netto ist nicht vorstellbar, dass außer dem Beschwerdeführer als dem Inhaber der Marke „MITTAL“ ein anderer Interessent an dem streitigen Domainnamen ernsthaft in Betracht kommt.
Auf die Frage, ob darüber hinaus der streitige Domainname vom Beschwerdegegner ohne Rechte oder berechtigte Interessen an demselben registriert wurde, kommt es danach nicht an, denn die Voraussetzungen in Artikel B11(d)(1)(ii) und Artikel B11(d)(1)(iii) der ADR-Regeln müssen lediglich alternativ und nicht kumulativ erfüllt sein.
Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, dass der Domainname lakshmimittal.eu auf den Beschwerdeführer übertragen wird.
Die Entscheidung ist vom Register innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Inkenntnissetzung der Parteien von der Entscheidung durchzuführen, vorbehaltlich der Anstrengung eines Gerichtsverfahrens durch den Beschwerdegegner vor einem Gericht mit beiderseitigem Gerichtsstand.
PANELISTS
Name | Thomas Schafft |
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