Case number | CAC-ADREU-008698 |
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Time of filing | 2025-01-28 18:01:32 |
Domain names | Adelstein.eu |
Case administrator
Organization | Iveta Špiclová (Czech Arbitration Court) (Case admin) |
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Complainant
Organization | Philipp Adelstein (Privatperson) |
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Respondent
Organization | Agranda International GmbH |
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Der Schiedskommission sind keine anderen anhängigen oder bereits entschiedenen rechtlichen Verfahren bekannt, die den streitigen Domänennamen betreffen.
Der Beschwerdeführer ist eine Privatperson mit dem Nachnamen „Adelstein“.
Der Beschwerdegegner ist (bzw. war) eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ausweislich des Handelsregisters im Jahr 2009 als „Agranda International UG (haftungsbeschränkt)“ gegründet wurde und seit dem Jahr 2012 als „Agranda International GmbH“ firmierte. Am 11. Januar 2022 wurde die Löschung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen.
Ausweislich der von EURid übermittelten Bestätigung hat der Beschwerdegegner den streitigen Domainnamen am 15. Juni 2016 registriert. Zu diesem Zeitpunkt der Registrierung war der Beschwerdeführer bereits geboren.
In den bei EURid hinterlegten Kontaktdaten des Beschwerdegegners hat die E-Mail-Adresse des Beschwerdegegners die Form „…@agranda.eu“. Ausweislich der von EURid betriebenen WHOIS-Datenbank wurde die Registrierung der für diese E-Mail-Adresse verwendeten Domain <agranda.eu> zurückgezogen („Diese Domain ist nicht mehr registriert, sie steht jedoch zurzeit und dies bis zum Ende der rechtlichen Untersuchung nicht für eine Registrierung zur Verfügung. Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte legal@eurid.eu“). Der Beschwerdegegner ist daher nicht unter der bei EURid hinterlegten E-Mail-Adresse erreichbar.
Der Beschwerdegegner nutzt den streitigen Domainnamen nicht.
Der Beschwerdeführer hat seinen Nachnamen „Adelstein“ durch Vorlage einer Kopie seines aktuell gültigen Reisepasses nachgewiesen.
Er beruft sich weiter darauf, dass der Beschwerdegegner nicht mehr existiert und deswegen kein Recht oder berechtigtes Interesse an dem streitigen Domainnamen habe. Außerdem seien die bei EURid hinterlegten Kontaktdaten des Beschwerdegegners ungültig.
Der Beschwerdegegner hat keine Stellungnahme eingereicht.
Name des Beschwerdeführers
An dem Familiennamen des Beschwerdeführers „Adelstein“ besteht ein nach § 12 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anerkanntes Recht des Beschwerdeführers. Der streitige Domainname ist mit diesem Namen identisch, sodass die Voraussetzungen von § B11(d)(1)(i) der ADR-Regeln erfüllt sind.
Rechte oder berechtigte Interessen des Beschwerdegegners
Nach deutschem Gesellschaftsrecht verliert eine GmbH ihre Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nicht allein durch die Löschung im Handelsregister, sofern sie noch Vermögenswerte besitzt – hier also insbesondere den streitigen Domainnamen als Vermögenswert (vgl. hierzu z.B. OLG Celle, Beschluss vom 3. Januar 2008 – 9 W 124/07 –, Rn. 1, juris). Insofern besteht der Beschwerdegegner als Liquidationsgesellschaft fort, um die verbleibenden Vermögenswerte abzuwickeln oder zu verteilen. Insofern wäre theoretisch vorstellbar, dass der Beschwerdegegner trotz seiner Löschung im Handelsregister weiterhin über Rechte oder berechtigte Interessen an dem streitigen Domainnamen verfügt.
Praktisch sind solche Rechte oder berechtigten Interessen aber nicht zu erkennen, insbesondere weil der streitige Domainname <adelstein.eu> keinen Zusammenhang mit der (früheren) Firma des Beschwerdegegners „Agranda“ erkennen lässt. Der Beschwerdeführer hat sich darauf berufen, dass der Beschwerdegegner keine Rechte oder berechtigten Interessen an dem streitigen Domainnamen hat. Diesem Vortrag des Beschwerdeführers ist der Beschwerdegegner nicht entgegengetreten. Die Schiedskommissionen des CAC gehen regelmäßig davon aus, dass ein Beschwerdegegner, der tatsächlich Rechte oder berechtigten Interessen an dem streitigen Domainnamen hat, in dem Verfahren eine Stellungnahme eingereicht und diese Rechte oder berechtigten Interessen dargelegt hätte (vgl. Nr. 21 des „CAC .EU Overview 2.0“). So ist es auch hier.
Die Schiedskommission geht somit davon aus, dass der Beschwerdegegner keine Rechte oder berechtigten Interessen an dem streitigen Domainnamen hat, da er (i) im vorliegenden Verfahren keine Stellungnahme eingereicht hat, (ii) zum Zeitpunkt dieser Entscheidung bereits seit mehr als drei Jahren als Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht ist und (iii) bei EURid keine funktionsfähige E-Mail-Adresse als Kontakt für den streitigen Domainnamen hinterlegt hat. Die Voraussetzungen von § B11(d)(1)(ii) der ADR-Regeln sind somit ebenfalls erfüllt.
Bösgläubige Absicht des Beschwerdegegners
Da § B11(d)(1)(ii) und § B11(d)(1)(iii) der ADR-Regeln alternative Tatbestandsmerkmale sind, kommt es auf eine eventuelle bösgläubige Absicht des Beschwerdegegners i.S.v. B11(d)(1)(iii) der ADR-Regeln nicht mehr an. Es liegt jedoch nahe, dass eine solche bösgläubige Absicht aufgrund einer mindestens zweijährigen Nichtbenutzung des streitigen Domainnamens i.S.v. § B11(f)(2)(ii) der ADR-Regeln ebenfalls vorliegt.
Aus sämtlichen vorgenannten Gründen heraus sowie im Einklang mit § B12 (b) und (c) der ADR-Regeln verfügt die Schiedskommission hiermit, dass der Domainname <Adelstein.eu> auf den Beschwerdeführer übertragen wird.
PANELISTS
Name | Thomas Schafft |
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